Mülheim. Nachdem sich ein 33-Jähriger in einem Imbiss daneben benahm und auch den Platzverweis der Polizei ignorierte, landete er vor Gericht. Das Urteil.

Wegen Verwendung von Nazi-Parolen und Beleidigung musste sich am Mittwoch ein 33-Jähriger aus Eppinghofen vor dem Amtsgericht Mülheim verantworten. Er hatte im April 2019 deutlich angetrunken einen Döner-Imbiss an der Friedrich-Ebert-Straße, Ecke Wallstraße aufgesucht und dort nach kurzer Zeit randaliert.

Nachdem das Personal die Polizei verständigt hatte, bedachte er die eintreffende Streifenwagenbesatzung mit Verwünschungen wie „Ihr Hurensöhne“ und „Ich merke mich eure Gesichter, damit ihr auf dem Scheiterhaufen verbrennt“. Die Beamten beließen es zunächst bei einem Platzverweis, dem der Angeklagte allerdings nicht nachkam. Er machte in dem Lokal weiter Ärger und stürzte noch betrunken über einen Schirmständer, bevor er schließlich von den Beamten abgeführt wurde. Ziel war das Polizeigewahrsam in Essen: Ausnüchterung.

Angeklagter vor Mülheimer Gericht: „Wenn ich mal trinke, haue ich mich richtig weg!“

Als er zum Streifenwagen gebracht wurde, meinte er, auf der Straße vor den Ohren der Polizisten und einiger Passanten noch mehrmals „Sieg Heil“ brüllen zu müssen. Auf der Fahrt nach Essen machte er weiter Zoff und beleidigte die Beamten wiederholt.

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Der Angeklagte, der der ganzen Verhandlung auf dem Sünderstuhl zusammengesunken und eher teilnahmslos folgte, konnte sich auf Befragung von Richterin Christina Eichler an nichts mehr erinnern. Wortlaut: „Wenn ich mal trinke, haue ich mich richtig weg.“

Mülheimer zu Nazi-Parolen: „Das war nicht ich, als ich das gesagt habe“

Als die Juristin mit Blick auf seine Sieg-Heil-Rufe nach seiner politischen Einstellung fragte, verneinte er eine rechtsradikale Einstellung. „Das war nicht ich, als ich das gesagt habe.“ Er betonte, dass er mittlerweile auch wieder ein geordnetes Leben führe, nur noch wenig trinke und sich als Trockenbauer selbstständig gemacht habe. Auch entschuldigte er sich für seine Taten.

Nach Auskunft der beiden Polizeibeamten, die als Zeugen auftraten, war der 33-Jährige zur Tatzeit zwar stark alkoholisiert, befand sich aber offenbar in einem Zustand, in dem er noch wusste, was er tat. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Laura Peters, forderte nach Abschluss der Beweisaufnahme eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 70 Euro. Das Gericht folgte dem Antrag der Anklägerin uneingeschränkt. Die Höhe der Strafe wurde unter anderem damit begründet, dass der Mülheimer bereits zahlreiche Vorverurteilungen wegen Bedrohung, Beleidigung, Betäubungsmittel-Besitz, Betrug, Trunkenheitsfahrten, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht hatte.

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