Mülheim. Ein Mülheimer (61) musste sich wegen des Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht verantworten. Dort äußerte er einen bestimmten Wunsch.

Vor dem Amtsgericht musste sich jetzt ein 61-jähriger Mülheimer verantworten. Die sitzungsvertretende Staatsanwältin Anna Müller brachte in ihrer Anklage vor, dass der ledige Mann im Juli 2019 im Besitz einer Sammlung von knapp 20.000 kinderpornografischen Fotografien und mehreren Hundert Kinderpornofilmen gewesen sei.

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Bei einer Hausdurchsuchung der Polizei, die Ausfluss eines größeren Gesamtverfahrens gewesen sein dürfte, waren bei dem Mann mehrere USB-Sticks und eine externe Festplatte mit dem verbotenen Bild- und Filmmaterial gefunden worden. „Das Material zeigt bei den Abgelichteten eindeutig Genitalentwicklungen, die auf Kinder hindeuten“, so die Staatsanwältin.

Mülheimer Gericht verhängt Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung

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Nachdem der Strafverteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Norman Werner, Gericht und Staatsanwaltschaft um ein Rechtsgespräch gebeten hatte, bei dem die Zuhörer kurz den Gerichtssaal verlassen mussten, kam zwischen Verteidigung und Justiz eine Verständigung zustande. Der Anwalt verlautbarte, nachdem die Öffentlichkeit im Saal wieder zugelassen war, in einer knappen Erklärung, dass sich sein Mandant uneingeschränkt zu der Straftat, die ihm vorgeworfen wurde, bekennt.

Staatsanwältin Müller beantragte gegen den Mann, der sich in seinem langen Leben bisher noch keiner Straftat schuldig gemacht hatte, eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Richterin Jana Kumstel folgte dem Antrag, der offensichtlich Ausfluss des Rechtsgesprächs gewesen war, uneingeschränkt. Außerdem erhielt der Angeklagte die Auflage, 700 Euro an eine Kinderhilfseinrichtung zu bezahlen.

Gegen seine Neigung: Mülheimer (61) äußert Wunsch nach einem Therapieplatz

In ihrer Urteilsbegründung wies die Richterin darauf hin, dass dem Angeklagten seine bisherige Straffreiheit strafmildernd anzurechnen sei. Strafverschärfend wirke allerdings die sehr große Zahl an Kinderpornodateien, die der Mann im Laufe der Zeit angesammelt habe. In seinem Schlusswort erklärte der Mülheimer: „Ich bereue das, was ich getan habe. Mein Wunsch wäre, dass ich einen Therapieplatz finde, um mit meiner Neigung umgehen zu können.“ Rechtsanwalt Werner erklärte nach Rückfrage bei seinem Mandanten noch im Gerichtssaal einen Rechtsmittelverzicht, sodass das Urteil sofort wirksam wurde. Nach einer halben Stunde war die Angelegenheit abgeschlossen.

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