Mülheim. Die Stadt Mülheim treibt seit dem 1. Januar 2024 keine GEZ-Gebühren mehr ein. Wer nun zuständig ist und was das für Verbraucher bedeutet.

Noch im vergangenen Jahr lag die Zuständigkeit für die Vollstreckung von GEZ-Gebühren in den Händen der Vollstreckungsbehörde der Stadt. Doch seit Anfang dieses Jahres hat sich die Verantwortung verschoben – nun obliegt sie dem Beitragsservice der Rundfunkanstalt selbst. „Die Neuregelungen sind zum 1. Januar 2024 umgesetzt worden“, sagt Stadtsprecherin Sindy Peukert auf Nachfrage der Redaktion.

Ursprünglich galt diese Regelung ab 2023 lediglich für ausgewählte Amtsgerichtsbezirke, seit dem 1. Januar 2024 aber für ganz NRW. Für den Verbraucher ändere sich wenig: „Lediglich die Beitreibung/Vollstreckung durch die Vollstreckungsbehörde der Stadt Mülheim an der Ruhr entfällt nun“, erklärt Peukert. Konkret bedeutet das, dass bei offenen Forderungen die GEZ-Gebühren betreffend nicht die Vollstreckungsbehörde der Stadt tätig wird.

Einfach für alle? - Bis zu 2.500 Haushalte in Mülheim mit Rückständen in den letzten Jahren

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Die Neuregelung mache sich vor allem dadurch bemerkbar, dass sich die Arbeitsbelastung der Behörde grundsätzlich verringert habe. Allerdings sei die Änderung der Zuständigkeit für GEZ-Gebühren schon lange geplant worden und wurde in früheren organisatorischen Entscheidungen schon entsprechend berücksichtigt, berichtet die Stadt.

Wie oft war es aber zuletzt überhaupt nötig gewesen, offengebliebene GEZ-Gebühren einzutreiben? „In den Jahren 2021 bis 2023 hatten zwischen 2.000 und 2.500 Mülheimer Haushalte Rückstände bei den Rundfunkbeiträgen“, teilt Peukert mit. Über die Beweggründe der Nichtzahler liegen der Stadt allerdings keine Erkenntnisse vor. „Viele Menschen versäumen es auch aus organisatorischen Gründen, pünktlich zu überweisen. Andere sind, etwa wegen Verständnisproblemen oder mangelnden Sprachkenntnissen, bei der Bewältigung ihrer Angelegenheiten auf fremde Hilfe angewiesen und geraten so in Zahlungsverzug“, erklärte der Beitragsservice dazu jüngst.

Wer kann sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen?

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Pro Monat belaufen sich die Gebühren für ARD, ZDF und Deutschlandradio auf 18,36 Euro pro Wohnung, unabhängig davon, ob die Anwohner Radio- oder Fernsehgeräte besitzen. Das Prinzip des Beitragssystems lautet: „Einfach. Für alle.“ Menschen mit Behinderungen, die einen entsprechenden Vermerk im Ausweis haben, können eine Ermäßigung beantragen und müssen nur ein Drittel des normalen Beitrags zahlen. Unter bestimmten Umständen ist es auch möglich, sich vollständig von den Gebühren befreien zu lassen. Weitere Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.

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