Neukirchen-Vluyn. Die Stadt möchte das Hochhaus am Vluyner Nordring 59 abreißen. Aber: Der Weg bis dahin ist weiter, als man glaubt. Es gibt zwei Möglichkeiten.

Die Zukunft des Hochhauses am Vluyner Nordring steht erneut im Fokus. Nachdem die NRZ über den Termin zur Zwangsversteigerung der Immobilie berichtet hatte, meldet sich Günter Broschk zu Wort. Er lebt in der unmittelbaren Nachbarschaft und hatte im vergangenen Jahr – wie berichtet – eine Kampagne zum Abriss des Turms und aller nicht oder nur spärlich bewohnten Hochbauten im Umfeld gestartet. „Haben Stadt und Bürgermeister Lenßen heute aus dem Geschehen 2014 wirklich gelernt?“, fragt er mit Blick auf das damalige Zwangsversteigerungsverfahren und die Entwicklungen.

Broschk kritisiert unter anderem, dass trotz eines entsprechenden Ratsbeschlusses bis heute keine Sanierungssatzung vorliege. Die wäre aber sehr wichtig „für den Einstieg in einen Abriss und die Sanierung des gesamten Gebiets“, sagt er weiter.

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Die Auffassung, dass die besagte Sanierungssatzung wichtig für die Entwicklung des Areals ist, weil die Stadt mit dieser formalen Basis bessere Handlungsmöglichkeiten bekommt, teilt er allerdings mit Stadt und Politik. So hatte der Stadtrat im Sommer 2017 einen Beschluss gefasst, der auf die Beseitigung der städtebaulichen Missstände bei den Grundstücken Vluyner Nordring 59 sowie Humboldtstraße 2 und 4 abzielte. In diesem Schritt ging es auch darum, ein städtebauliches Konzept zu entwickeln.

Im November 2017 hat der Fachausschuss entschieden, 20.000 Euro für eine städtebauliche Untersuchung in den Haushalt einzustellen, die als Basis für eine Sanierungssatzung notwendig ist. Nach Angebotsabfragen stellte sich jedoch heraus, dass ein Gutachten teurer würde, insofern wurden im November 2018 weitere 10.000 Euro in den Haushalt eingestellt.

Die Stadt setzt auch auf die Zwangsversteigerung

Damals hatte die Stadt den Hinweis bekommen, dass die Planungsbüros „aufgrund der Auftragslage“ ohnehin frühestens 2019 mit der Arbeit beginnen könnten. Wie Bürgermeister Harald Lenßen auf NRZ-Nachfrage sagt, ist eine erste Ausschreibung ohne Erfolg gewesen.

Dadurch habe man etwa ein halbes Jahr verloren. Die zweite Ausschreibung mündete aber in eine Zusage. „Wir erwarten Ende des Jahres das Gutachten“, sagt Lenßen. Darin werden eine Bewertung der Ausgangssituation sowie die Zielsetzung dargestellt. Davon ausgehend könne im folgenden die Sanierungssatzung erstellt werden.

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In diesem Zuge, so erklärt Lenßen weiter, werde man dann den Eigentümer des Hochhauses enteignen können, dann werde über die Höhe der Entschädigung diskutiert. Auch seien Klagen zu erwarten. Das Verfahren könne sich über fünf bis zehn Jahre hinziehen, wiederholt Lenßen eine frühere Einschätzung.

Laut Gutachten zur Zwangsversteigerung wird der Verkehrswert für die Flurstücke als symbolischer Wert zusammen auf einen Euro geschätzt.