Kreis Wesel. Das Verwaltungsgericht hat den Anträgen von drei Naturschutzverbänden stattgegeben: Wölfin Gloria soll weiterleben. Wie der Kreis Wesel reagiert.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden: Wölfin Gloria darf weiterhin nicht abgeschossen werden, wie aus einer Mitteilung am Mittwoch hervorgeht. Damit hat die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts den Anträgen von drei Naturschutzverbänden stattgegeben, sie hatten sich gegen die Allgemeinverfügung des Kreises gewehrt, welche eine Abschussgenehmigung für die seit 2018 im Kreis lebende Wölfin regelt. Dagegen kann jetzt noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht werden.
Kammer kann keine Verhaltenänderung der Wölfin erkennen
In ihrer Begründung verweist die Kammer auf den strengen Schutzstatus von Wölfen nach Bundesnaturschutzgesetz und ds Verbot einer Tötung: „Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von dem Verbot setzt voraus, dass durch den Wolf ein ernster landwirtschaftlicher Schaden droht und es keine zumutbaren Alternativen zur Tötung des Tieres gibt.“ Der Kreis Wesel hat aus Sicht der Kammer „nicht ausreichend schlüssig und nachvollziehbar dargelegt, dass die erteilte Ausnahmegenehmigung zur Abwendung solcher Schäden geboten ist“.
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Noch im Juli 2023 sei das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) in einem Bericht an das Umweltministerium davon ausgegangen, dass auf Grund des Verhaltens der Wölfin kein solcher Schaden zu erwarten sei. Das Verwaltungsgericht führt an dieser Stelle auch ein vorangegangenes Urteil aus Mai 2021 an, damals hatte ein Schäfer geklagt. Die Kammer könne auf Basis der vorliegenden Daten keine Verhaltensänderung der Wölfin erkennen, die eine von dieser Einschätzung abweichende Schadensprognose rechtfertigen könnte, heißt es weiter in der Mitteilung.
Gericht: Gloria habe sich nicht auf das Jagen von Weidetieren spezialisiert
„Dass die Wölfin empfohlenen Herdenschutz überwinden kann, ist keine neue Erkenntnis, sondern hat sich schon in früheren Jahren gezeigt.“ Diese Übergriffe stellten aber Ausnahmen dar. Nach den dem Gericht vorgelegten Unterlagen sei weiterhin anzunehemen, dass sich Gloria nicht auf das Jagen von Weidetieren spezialisiert habe. Gegen die Beschlüsse sei jeweils die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich. Ob das passiert, bleibt zunächst offen. Der Kreis werde in enger Abstimmung mit dem Umweltministerium das weitere Vorgehen festlegen, teilt die Verwaltung mit.
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Der Kreis Wesel hatte in Abstimmung mit dem Umweltministerium mit der Allgemeinverfügung im Dezember eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss der Wölfin erteilt. Dagegen hatten der BUND-Landesverband NRW sowie die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) direkt geklagt und Eilanträge gestellt, das Verwaltungsgericht setzte die Allgemeinverfügung vorübergehend außer Kraft. Ohnehin drängte die Zeit: Denn die Allgemeinverfügung des Kreises sollte am 15. Februar mit Beginn der Reproduktionszeit auslaufen.
Kein Abschuss: So reagieren BUND und ein Schafhalter aus dem Kreis Wesel
„Das Urteil sollten alle Beteiligten zum Anlass nehmen, sich endlich an einer sachlichen Auseinandersetzung zu beteiligen. Der einzig seriöse und nachhaltige Beitrag zur Vermeidung von Konflikten zwischen Tierhaltung und Wolf ist der flächendeckende und umfassende Herdenschutz. Und da genau dieser bisher in weiten Teilen des Kreises Wesel fehlt, geht es jetzt darum, diesen zu etablieren“, wird Holger Sticht, Vorsitzender des BUND-Landesverbands NRW, in einer Reaktion auf die Entscheidung des Gerichtszitiert.
Maik Dünow, Vorsitzender der Schafhalter im Kreis Wesel, ist über die Entscheidung des Gerichts nicht verwundert. „Mit Gloria ist das Thema Wolf nicht ausdiskutiert, es sind auch auch andere Wölfe da. Beim Herdenschutz müssen Taten folgen.“ Genau hier sieht er aber Nachholbedarf seitens der Politik, vermisst die direkte Kommunikation mit Haltern in der Region, es werde gefördert, reiche aber hier nicht aus. Dass Gloria nicht abgeschossen werde, müsse man nun hinnehmen, es könne aber nicht einfach so weiterlaufen wie bisher. „Wir treten auf der Stelle“, die Schafhalter würden sonst weiter aufgeben, fordert er mehr Schutz für die Nutztiere.