Klagen vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht verschaffen „Gloria“ eine Gnadenfrist. Vorerst ist die Jagd auf den Wolf abgeblasen

Gegen den geplanten Abschuss der Wölfin „Gloria“ im Kreis Wesel liegen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf inzwischen mehrere Klagen vor, teilt der Kreis mit.

Das Verwaltungsgericht habe somit den Vollzug der Allgemeinverfügung, die die „Entnahme“ des Tieres mit der Kennung GW954f vorsieht, vorläufig ausgesetzt. Die Jagd auf die Wölfin ist damit vorerst abgeblasen.

Gegen diesen Beschluss werde der Kreis Wesel keine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen, „da er davon ausgeht, dass das Oberverwaltungsgericht keine andere Entscheidung fällen würde“, heißt es aus dem Kreishaus.

Inhaltlich werde das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Allgemeinverfügung in den kommenden Wochen bewerten. Dann entscheidet sich, ob das Tier letztlich geschossen werden darf oder nicht. Die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel ist hier einsehbar .