Kreis Wesel. Schottergärten sind im Grunde verboten. Eine präzisere NRW-Bauordnung soll helfen, allerdings macht das die Arbeit der Kommunen nicht einfacher.

Sie sind zwar pflegeleicht, aber Gift für die Artenvielfalt und den Klimaschutz: Schottergärten beziehungsweise versiegelte Flächen. Durch die Landesbauordnung NRW sind Schottergärten mit Paragraf 8 Absatz 1 im Grunde verboten, und das seit 2018, allerdings sind sie nicht explizit genannt.

Das macht es für die Kreise und Kommunen nicht einfach. Nun soll die Landesbauordnung präziser werden. Ab Januar 2024 soll es in Paragraf 8 unter anderem heißen: „Schotterungen zur Gestaltung von Gartenflächen sowie Kunstrasen stellen keine andere zulässige Verwendung nach Satz 1 dar.“

Kreis Wesel: Wann ist ein Schottergarten überhaupt ein Schottergarten?

Doch wie werden Schottergärten überhaupt definiert? Der Kreis führt die Begründung zur Änderung der Bauordnung an. Und die ist weit gefasst. Demnach sind mit Schottergärten zumeist Vorgärten gemeint, die größtenteils mit Folie oder Vlies und anschließend Schotter, Splitt, Kies oder Mulchmaterialien wie Rindenmulch oder Holzhackschnitzel bedeckt werden und keine oder spärliche Bepflanzung aufweisen. „Die so gestalteten Flächen haben mehrere negative Auswirkungen auf unsere Umwelt, insbesondere in der Summe, wenn es innerhalb der Nachbarschaft zunehmend Nachahmer gibt“, heißt es darin.

Die Begrifflichkeiten wären damit geklärt, doch einfacher wird es für die Kommunen und den Kreis nicht, die neue Bauordnung durchzusetzen. Für ausgedehntere Kontrollen bräuchten sie mehr Personal, das ist aber weder zu finden noch zu finanzieren.

Der Kreis Wesel ist Bauaufsichtsbehörde für die Gemeinden Alpen, Hünxe, Schermbeck und Sonsbeck. Er geht den Schottergärten dort nicht nach, das sei auch nicht geplant, so der Kreis auf Nachfrage. Allerdings sei „eine Abstimmung zum Umgang mit dem Thema mit den anderen Bauaufsichtsbehörden geplant, um nach Möglichkeit eine kreisweit einheitliche Vorgehensweise zu erreichen“.

Schottergärten: Warum die Kommunen im Kreis Wesel vor allem auf Verständnis setzen

Dabei unterscheiden sich die Vorgehensweisen der Städte bereits kaum voneinander. „Wir gehen auf die Leute zu und erklären, wie man mit einfachen Mitteln einen pflegeleichten Garten anlegt, der auch blüht, anstatt sofort die Verbotskeule zu schwingen“, sagt etwa Swen Coralic, Sprecher der Stadt Wesel.

Was aber nicht bedeutet, dass nicht auch ein Bußgeld fällig werden kann. Stichprobenkontrollen gebe es, sagt der Sprecher. Allerdings setze man vor allem auf Anreize. So habe man ein Förderprogramm für Dach- und Fassadenbegrünung um versiegelte Flächen erweitert. „Da ist aber noch Luft nach oben“, so Coralic weiter.

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In Moers hat die Stadt einen Vorgartenwettbewerb ins Leben gerufen. Und in Kamp-Lintfort setzt die Stadt auf eine Mischung aus Verständnis und Restriktionen. „Wir bieten den Bürgerinnen und Bürgern entsprechende Bauberatungen an und klären zu diesem Thema gerne auf“, sagt die Stadt. Doch nicht alle Menschen reagierten mit Verständnis. „Wenn man beachtet, dass bei der persönlichen Vorgartengestaltung eine Menge Kapital eingebracht wurde, ist dies zwar nachvollziehbar, aber nun einmal nicht gesetzeskonform.“ Ziel müsse es sein, den Balanceakt mit den Bürgerinnen und Bürgern zu gehen, um zu einer guten Lösung für alle Beteiligten zu gelangen.

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In Voerde hat die Verwaltung seit Ende 2022 sogenannte Genehmigungsfreistellungen eingestellt, „um bei jedem Bauvorhaben auch eine Schlussabnahme durchführen zu können und damit mehr Kontrolle über die Außengestaltung zu haben“. Andererseits setze man eindeutig auf Aufklärung. „Jemand der seine Grundstücksfläche stark versiegelt, schafft sich eine Hitzeinsel, wodurch er oder sie sich in einem heißen Sommer selbst schadet.“

Auch in Neukirchen-Vluyn ist man der Meinung, dass „Verständnis und Sensibilisierung“ grundsätzlich der bessere Weg sei als behördliches Rückbaugebot. „Daher wird der weitere Weg sein, das Verständnis bei potenziellen Bauträgern oder privat Bauenden bereits beim ersten Kontakt mit der Stadtverwaltung durch Informationen, gute Beispiele und Aufklärung zu steigern“, schreibt die Stadt auf Anfrage.

>>> Schottergärten: Viele fordern ein Verbot<<<

Wir haben eine nicht repräsentative Umfrage durchgeführt und mehr als 800 Menschen aus dem Kreis Wesel und dem Kreis Kleve zu zahlreichen Themen rund um den Immobilienmarkt befragt.
Was halten die Menschen am Niederrhein von den viel diskutierten Schottergärten? Die Mehrheit stellt sich auf die Klimaschutz-Seite: Ein Verbot wird von etwa 75 Prozent der Befragten befürwortet. Etwas mehr als jeder Fünfte hält eine solche Regel jedoch nicht für sinnvoll. 21 Prozent der Befragten stimmten dagegen.