Kreis Wesel. Seit drei Monaten dürfen im Kreis Wesel wegen der Vogelgrippe Hühner, Gänse, Enten & Co nicht mehr raus. Jetzt endet die Aufstallpflicht.

Für Geflügelhalter waren die vergangenen drei Monate eine Nervenprobe: Wegen eines Vogelgrippefalles auf einem Geflügelhof in Kalkar, bei dem mehr als 1800 Tiere getötet wurden, verhängte der Kreis Wesel zum 15. Dezember per Allgemeinverfügung eine Aufstallungspflicht. Zu Samstag nun hebt der Kreis Wesel die ungewöhnlich lang gültige Anordnung auf – Hühner, Enten, Gänse & Co dürfen wieder frei laufen. Damit ist das eigentliche Problem nicht gelöst, die Vogelgrippe ist saisonunabhängig in der Wildpopulation angekommen, so das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut. Allerdings: In der aktuellen Wintersaison wurden im Kreis Wesel bisher keine Fälle der aviären Influenza bei Wildvögeln oder Hausgeflügel festgestellt, sagt der Kreis.

Seit Oktober 2022 wurden demnach 25 aufgefundene Wildvögel, ausschließlich Wildgänse und Greifvögel, zur Untersuchung eingesandt. Weder in diesen Tieren, noch in Sammelkotproben von Wildgänsen konnte das Influenzavirus nachgewiesen werden.

Untersuchungen im Kreis Wesel ergebnislos

Auch das jährliche stichprobenartige Hausgeflügelmonitoring sei negativ verlaufen. Der Kreis Wesel musste bei zwei Ausbrüchen der Geflügelpest im Kreis Kleve kleine Überwachungszonen einrichten. In diesen Gebieten seien bei klinischen Untersuchungen keine Folgeausbrüche festgestellt worden.

Weitere Untersuchungen mit negativem Ergebnis habe es in einzelnen Kontaktbetrieben zu Ausbrüchen in Ostwestfalen gegeben, die durch den Handel mit Geflügel entstanden waren.

„Der begonnene Rückzug der arktischen Wildgänse wirkt sich positiv auf die Gefährdungslage aus und rechtfertigt eine Lockerung der Schutzmaßnahmen“, heißt es in der Mitteilung der Kreisverwaltung. Trotz des günstigen Verlaufs bleibe ein beachtliches Risiko der Einschleppung der Influenza aus der Wildvogelpopulation in Geflügelhaltungen. „Nach wie vor werden deutschlandweit täglich mehrere Wildvogelfälle und auch immer wieder Ausbrüche bei Hausgeflügel gemeldet“, so der Kreis weiter.

Schutz gegen Vogelgrippe: Auf die Hygiene achten

Das Kreisveterinäramt weist darauf hin, dass mit der Aufhebung der Stallpflicht nicht die Verpflichtung zu einer höchstmöglichen Biosicherheit in allen Geflügelhaltungen ende, unabhängig von Größe und Haltungsform. „Jeder Verdachtsfall im Kreis Wesel muss unverzüglich bei der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Kreises angezeigt werden“, heißt es in der Mitteilung.