Kreis Wesel. Wieder wurde die Vogelgrippe im Kreis Wesel festgestellt. Die Geflügelpest lauert nun überall – das Land mahnt Halter zur Wachsamkeit.
Die Vogelgrippe ist weiter auf dem Vormarsch, zuletzt wurde das Virus bei zwei verendeten Wildgänsen in Kamp-Lintfort nachgewiesen. Weil kein Hausgeflügelbestand davon betroffen war, hat der Kreis Wesel in Absprache mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) vorerst keine kreisweite Aufstallungspflicht angeordnet. Ausgenommen sind nach wie vor Teile von Schermbeck, Hünxe und Dinslaken: Hier gilt die Aufstallung, weil am 3. Oktober ein Fall von Vogelgrippe in Bottrop-Kirchhellen festgestellt wurde. In einem zweiten Fall, ebenfalls in Kirchhellen, waren nach dem Verdacht auf Geflügelpest 130 Hühner getötet worden. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Diagnose falsch war und die Tiere einem Irrtum zum Opfer gefallen sind. Die Aufstallung bleibt aber bestehen, teilt der Kreis Wesel auf Anfrage mit.
Nach weiteren Fällen in Gütersloh und Münster warnt NRW-Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Das nachgewiesene Virus ist äußerst aggressiv und mit großem Leid für die betroffenen Tiere verbunden. Die Geflügelhalter in Nordrhein-Westfalen müssen jetzt noch wachsamer sein. Nur konsequent eingehaltene Biosicherheitsmaßnahmen können Hausgeflügelbestände effektiv vor einer Eintragung des Erregers schützen.“
Halter sollten ihre Tiere vor der Vogelgrippe schützen
Halter sind nun also in der Pflicht, ihre Tiere zu schützen. Was können sie tun? Der Kreis appelliert, sich bereits jetzt mit Aufstallungsmöglichkeiten zu befassen und empfiehlt geschlossene Ställe oder Schutzvorrichtungen gegen das Eindringen von Wildvögeln. Hühner, Gänse, Puten, Enten und Co dürfen nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Wasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, darf nicht für das Tränken des Hausgeflügels genutzt werden, warnt das Ministerium. Außerdem dürfe kein Wasser, zu dem Wildvögel Zugang hätten, für das Tränken der Tiere genutzt werden. Futter und Einstreu müssten für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Wer verendete wildlebende Wasservögel oder Greifvögel findet, soll dies dem zuständigen Veterinäramt melden.
Die Geflügelpest ist eine durch Viren ausgelöste, sehr ansteckende Infektionskrankheit für Nutzgeflügelarten und andere Vögel. Das Ansteckungsrisiko für Menschen gilt als gering. Deutschland und Europa erlebten seit Herbst 2020 die stärkste Geflügelpest-Epidemie aller Zeiten, hieß es weiter. Das Land NRW plane weitere Schutzmaßnahmen und zusätzliche regelmäßige Untersuchungen in Geflügelbeständen.