Kreis Wesel. Nach einem Ausbruch der Geflügelpest in Kalkar, müssen Tiere auch im Kreis Wesel wieder in den Stall. Hintergrund ist die angespannte Lage.

Nachdem auf einem Geflügelhof in Kalkar der jüngste Verdacht der Vogelgrippe bestätigt wurde, verhängt der Kreis Wesel nun erneut eine kreisweite Aufstallpflicht. Das erfordere die aktuell brisante Lage, heißt es dazu von der Verwaltung. Eine entsprechende Allgemeinverfügung, mit der die Stallpflicht geregelt wird, tritt ab Donnerstag (15. Dezember) in Kraft. Das gesamte Geflügel zwischen Moers, Dinslaken, Wesel, Schermbeck oder Hamminkeln muss dann in den Stall. Zuvor hatte es bereits eine Überwachungszone gegeben, sie betraf allerdings nur Teile von Xanten und Sonsbeck.

Mit der neuen Regelung schließt sich der Kreis Wesel dem Kreis Kleve an. Diese ermögliche es insbesondere den Betrieben, die Freilandprodukte vermarkten, ihre Tiere zu schützen, da sie ihre Tiere nur dann zeitlich befristet aufstallen dürfen, wenn dies zuvor behördlich angeordnet wurde, heißt es in einer Mitteilung. Auf dem Hof in Kalkar wurde bereits zuvor die Tötung des gesamten Bestandes angeordnet worden, es geht dabei um mehr als 1800 Tiere.

Als Aufstallung gilt nach Angaben des Kreises eine Haltung in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Wildvögel dürfen keinen Zugang zu Futter-, Tränke- und Badestellen haben.

Geflügelpest am Niederrhein: Schon der dritte Ausbruch seit dem Herbst

Es ist bereits der dritte Ausbruch der Geflügelpest am Niederrhein seit dem Herbst – die Saison hat damit ungewöhnlich früh begonnen. Bisher war der Winter die gefährliche Periode für die Geflügelhalter in der Region. An der Küstenregion Niedersachsens und Schleswig-Holsteins sind in diesem Jahr durchgängig tote Wildvögel mit einem positiven Befund aufgefallen. In Niedersachsen sind zudem über das ganze Jahr verteilt Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen bestätigt worden.

Damit hat sich die Anpassung der Risikoanalyse des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) auf der Insel Riems vom vergangenen Jahr bewahrheitet: Das Auftreten der Geflügelpest ist kein saisonales Phänomen mehr. Das Virus hat sich dauerhaft in der Wildvogelpopulation etabliert und mit Ausbrüchen kann jederzeit gerechnet werden. In allen drei Fällen der aktuellen Saison im Kreis Kleve wie auch den beiden im Kreis Wesel im Dezember 2021 und April 2022 muss von einem Eintrag aus der Wildvogelpopulation ausgegangen werden. Bundesweit sind seit Oktober über 130 Fälle der sogenannten aviären Influenza bei gehaltenen Vögeln festgestellt worden. Hinzu kommen mehrere tausend Wildvögel.

Die Stallpflicht gilt für jegliches Geflügel im Kreis Wesel.
Die Stallpflicht gilt für jegliches Geflügel im Kreis Wesel. © FUNKE Foto Services | Gero Helm

Die Influenza ist weltweit bei Wildvögeln verbreitet. Das Virus tritt in zahlreichen und unterschiedlich gefährlichen Subtypen auf. Die aktuellen Subtypen sind nach derzeitigem Kenntnisstand für den Menschen ungefährlich. Übertragen wird die Infektion durch direkten Kontakt der Vögel untereinander sowie das Aufnehmen virushaltigen Materials. Zwischen Geflügelbeständen kann das Virus über den Tierhandel sowie bei Hygienedefiziten über Personen, Gegenstände und Fahrzeuge verbreitet werden.

Vogelgrippe: Verdachtsfälle beim Kreis Wesel melden

Der Erreger ist für infizierte Tiere hochgefährlich. Insbesondere bei Hühnern und Puten muss mit sehr hohen Todesraten gerechnet werden. Das Influenzavirus wird mit allen Sekreten und Exkreten ausgeschieden. Somit ist das Risiko groß, dass über Ausscheidungen, die auch während des Flugs stattfinden, Ausläufe oder gemeinsam genutzte Futter- und Wasserstellen kontaminiert werden.

Der einzige Schutz vor einem Eintrag des Virus in Geflügelhaltungen ist eine sehr gute Biosicherheit einschließlich einer Aufstallung oder vergleichbar sicheren überdachten Haltung. Die Feststellung der Geflügelpest zieht Tötungs- und Sperrmaßnahmen nach sich. Bis auf wenige Ausnahmen sind Sperrzonen von mindestens 10 Kilometer Durchmesser erforderlich, in denen neben der Aufstallung erhebliche Vermarktungseinschränkungen gelten. Der Kreis Wesel bittet alle Geflügelhalter daher, bei Krankheitssymptomen oder vermehrten Todesfällen unter ihren Tieren einen Tierarzt hinzu zu ziehen und sich an das Veterinäramt zu wenden. Verdachtsfälle auf Geflügelpest können per Email an vet.lm@kreis-wesel.de oder telefonisch unter 0281/2077007 gemeldet werden.