An Rhein und Ruhr. In diesem Winter wurde die Vogelgrippe in mehr als 20 Geflügelhaltungen in NRW nachgewiesen. Hunderttausende Tiere wurden notgeschlachtet.

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe oder wissenschaftlich genauer „aviäre Influenza“ genannt, grassiert in dieser Wintersaison in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen besonders stark – und sorgt die Geflügelwirtschaft. Wie das NRW-Landwirtschaftsministerium auf Anfrage erklärt, wurde das Virus in den Wintermonaten 2022/23 bislang in mehr als 20 Geflügelhaltungen im Land nachgewiesen. „Mit dem zuletzt gemeldeten Fall im Kreis Paderborn, bei dem rund 122.000 Junghennen zur Eindämmung der Seuche gekeult werden mussten, wurden seit Oktober 2022 etwa 240.000 Tiere wegen der Geflügelpest notgetötet“, berichtet Sprecherin Michelle Althaus.

Kreise Kleve und Wesel stehen im Fokus

Im Fokus stehen die Kreise Kleve und Wesel. Dort haben die zuständigen Kreisveterinärämter schon im vergangenen Jahr (Kleve am 13., Wesel am 14. Dezember) per Allgemeinverfügung eine kreisweite Aufstallungspflicht angeordnet, um die Verbreitung des Virus einzuschränken. Geflügel muss dort so gehalten werden, dass ein Eindringen von Wildvögeln unmöglich wird. Auch soll so verhindert werden, dass Wildvögel Zugang zu Futter-, Tränke- und Badestellen haben.

Heinrich Bußmann, Geschäftsführer des Geflügelwirtschaftsverband NRW, berichtet davon, dass aus Sicht der Züchter der finanzielle Schaden durch den Verlust der Tiere allein nicht gravierend sei. Dieser sei durch Ersatzzahlungen der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW gedeckt. „Vielmehr geht es um die ganzen Maßnahmen drumherum, das Absperren des Betriebes, die Entsorgung der Tiere und die komplette Desinfektion. Ein Betrieb steht dafür vielleicht zwei Wochen still.“

Zudem könne sich längst nicht jeder Landwirt eine zusätzliche Ertragsausfallversicherung leisten. „Die Prämien pro Tier steigen hier enorm, da die Versicherungskonzerne das höhere Risiko sehen.“

Schnelle Maßnahmen der Behörden gefordert

Bußmann wünscht sich, dass die zuständigen Veterinärämter stets robust reagieren und schnell Maßnahmen wie Aufstallungspflichten verhängen. Auch eine Grippeimpfung der Tiere sei ein Teil der Problemlösung. „Lange hat sich die EU dagegen gesperrt, wir sehen dort aber Bewegung.“ Da auch die für die Vogelgrippe verantwortlichen Viren Mutationen unterliegen, dürfe sich aber nicht nur auf eine Impfung verlassen werden. „Jeder Betrieb muss sehr sorgsam auf seine Bestände achten und kranke Tiere sofort melden.“

Noch ist das Impfen von Geflügel gegen die aviäre Influenza in Deutschland nicht zulässig. „Nordrhein-Westfalen begleitet konstruktiv die weitere Erforschung von Impfstoffen in der Veterinärmedizin“, heißt es seitens des Landwirtschaftsministeriums.