Kreis Kleve. Das Friedrich-Löffler-Institut hat die Geflügelpest in Kalkar bestätigt. 1800 Tiere wurden am Wochenende getötet. Diese Maßnahmen gelten jetzt.

Der Verdacht auf Geflügelpest in Kalkar wurde jetzt vom Friedrich-Löffler-Institut als nationales Referenzlabor bestätigt. Dies ist der formelle Schritt, damit der bisherige Geflügelpestverdacht nun als offiziell bestätigt gilt. Ende der vergangenen Woche gab es einen laborbestätigten Verdachtsfall in einer gewerblichen Geflügelhaltung in Kalkar (wir berichteten). In enger Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen hatte der Kreis Kleve daraufhin die Tötung des gesamten Tierbestands anordnen müssen – insgesamt mehr als 1.800 Tiere.

Stallungen werden gereinigt und desinfiziert

Dies ist am vergangenen Samstag geschehen. Nun werden die Stallungen gereinigt und desinfiziert. Nach der offiziellen Bestätigung durch das FLI hat der Kreis Kleve am Montag, 12. Dezember, eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die am 13. Dezember 2022 in Kraft tritt. Zur Eindämmung der Übertragungsgefahr wurde im Umkreis von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone errichtet. Die Überwachungszone hat einen Radius von zehn Kilometern.

Die Sperrzonen im Kreis Kleve. Der Kartenausschnitt zeigt die den beiden markierten Sperrzonen:Rot – Schutzzone – 3 km, Blau – Überwachungszone – 10 km.
Die Sperrzonen im Kreis Kleve. Der Kartenausschnitt zeigt die den beiden markierten Sperrzonen:Rot – Schutzzone – 3 km, Blau – Überwachungszone – 10 km. © Kreis Kleve

In beiden Sperrzonen gilt ab Dienstag, 13. Dezember, eine Stallpflicht für gehaltenes Geflügel, um es von wildlebenden Vögeln und Nagetieren zu isolieren. Diese Aufstallungspflicht gilt für gewerbliche und private Halter. Zudem dürfen gehaltene Vögel weder in einen tierhaltenden Betrieb hinein- noch hinausgebracht werden. Gleiches gilt für Erzeugnisse, das Fleisch geschlachteter Tiere oder Futtermittel, die das Virus tragen könnten.

Es gelten jetzt strengere Hygienemaßnahmen

Die Betriebe müssen zudem an allen Zufahrts- und Abfahrtswegen täglich Desinfektionsmaßnahmen durchführen. In beiden Sperrzonen ist die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art verboten. In der 3-Kilometer-Schutzzone gelten zusätzlich strengere Hygienemaßnahmen – etwa zur Desinfektion von eingesetzten Maschinen. Zudem dürfen Transporter mit lebendem Geflügel, Fleisch oder tierischen Produkten wie Eiern die Schutzzone nicht durchfahren.

Eine Auflistung aller Maßnahmen findet sich online in der Allgemeinverfügung unter www.kreis-kleve.de (Suchbegriff „Bekanntmachungen“).