Kamp-Lintfort/Kreis Wesel. Nach dem Fund zweier verendeter Wildgänse in Kamp-Lintfort hat sich der Verdacht bestätigt. Der Kreis sieht von Aufstallungspflicht noch ab.

Bei zwei Wildgänsen, die am 6. Oktober verendet auf dem Pappelsee in Kamp-Lintfort gefunden wurden, ist die Wildvogel-Geflügelpest vom Typ HPAI H5N1 festgestellt worden. Das teilt der Kreis Wesel mit. Die beiden Gänse waren vom Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Kreises zur Untersuchung in das CVUA RRW in Krefeld eingesandt worden. Der dort diagnostizierte Verdacht wurde jetzt vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt. Direkte Auswirkungen haben die Befunde bei den beiden Wildgänsen aus Kamp-Lintfort nicht.

In Absprache mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz werde vorerst noch von einer kreisweiten Aufstallungspflicht abgesehen, heißt es in der Mitteilung weiter. Davon ausgenommen seien Teile von Schermbeck, Hünxe und Dinslaken, in denen die Aufstallung wegen eines Geflügelpestausbruchs in Bottrop angeordnet werden musste.

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Es sei der erste Fall im Kreis Wesel seit dem Frühjahr. Im April mussten im größten Putenbestand im Kreis alle Tiere getötet und unschädlich beseitigt werden. Auch das betraf die Stadt Kamp-Lintfort. Die damaligen Untersuchungen hätten zum einen ergeben, dass der Viruseintrag mutmaßlich aus der Wildvogelpopulation erfolgte, zum anderen, dass eine Verschleppung aus anderen oder in andere Tierhaltungen nicht erfolgt war.

Das teils dramatische Seuchengeschehen in der Wildvogelpopulation sei in Deutschland und Westeuropa im Sommer vor allem in den Küstenregionen nicht zum Erliegen gekommen. Parallel dazu habe es deutlich mehr Fälle bei Hausgeflügel in Norddeutschland gegeben als jahreszeitbedingt zu erwarten.

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In Nordrhein-Westfalen gebe es aktuell drei Seuchenausbrüche in Bottrop, Münster und dem Kreis Gütersloh. Die Befunde zeigten aber, dass auch hier das Virus in den Wildvögeln zirkuliere und befürchtet werden müsse, dass es sich in den nächsten Monaten stark ausbreite, zumal der Zuzug der Wintergäste gerade erst begonnen hat.

Der Kreis appelliert daher an alle Geflügelhalter im Kreis, sich schon jetzt mit Aufstallungsmöglichkeiten zu befassen. Die Regelungen wären wie in den vergangenen Jahren. Geeignet seien verschlossene Ställe oder Schutzvorrichtungen mit dichter und überstehender Abdeckung und seitlichen Schutzvorrichtungen gegen das Eindringen von Wildvögeln. Wichtig sei, dass Wildvögel keinen Zugang zu Futter-, Tränke- und Badestellen des Hausgeflügels haben, Futter und Einstreu wildvogelsicher gelagert würden und Ställe nur unter Einhaltung größtmöglicher Hygiene betreten werden. Verendet aufgefundene Wildvögel, vor allem Enten, Gänse, anderes Wassergeflügel und auch Greifvögel können dem Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung gemeldet werden: 0281 /207-7007 oder VET.LM@kreis-wesel.de.