Kreis Wesel/Bottrop. Nach einem Vogelgrippe-Fall in Bottrop gilt jetzt für Teile von Schermbeck, Hünxe und Dinslaken eine Aufstallpflicht. Das sind die Folgen.
Nachdem am Montag ein Fall von Vogelgrippe in Bottrop-Kirchhellen festgestellt wurde, hat der Kreis Wesel jetzt wie angekündigt eine Sperrzone eingerichtet: Sie besteht aus der inneren Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und aus der äußeren Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Hof.
Im Kreis Wesel liegen östliche Bereiche von Schermbeck, Hünxe und Dinslaken in der Sperrzone, teilt der Kreis mit. Nur ein Geflügelhalter mit 35 Hühnern liege in der inneren Schutzzone, in der äußeren Überwachungszone im Kreis Wesel liegen 116 Geflügelhaltungen mit insgesamt 2451 Tieren, darunter 1982 Hühner, 70 Gänse, 125 Enten und 274 Tauben. Unter anderem gilt in diesen Bereichen die Aufstallung des Geflügels. Die Allgemeinverfügung für die Sperrzone mit den erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen findet sich hier. Die Sperrzone ist hier interaktiv einsehbar. Ob Tierhalterinnen und Tierhalter von der Sperrzone betroffen sind, kann durch die Nutzung der Adress-Such-Funktion in Erfahrung gebracht werden.
In der Sperrzone gelten bestimmte rechtlich vorgegebene Regelungen für Geflügelhaltungen. Diese umfassen unter anderem ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Die Sperrzone reicht in die Kreise Recklinghausen und Wesel sowie in das Stadtgebiet der Städte Oberhausen und Gelsenkirchen hinein.
Bei Verdacht auf Vogelgrippe das Veterinäramt informieren
Geflügelhalter, die ihre Tierzahlen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse NRW angemeldet haben, sollten dies unverzüglich nachholen, so der Kreis. Alle Geflügelhalter sind aufgefordert, ungewöhnliche Krankheitserscheinungen und erhöhte Todeszahlen unter ihren Tieren beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zu melden. Für Fragen und Meldungen steht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter vet.lm@kreis-wesel.de sowie unter 0281/207-7017 (Dr. Susanne Diekmann), 0281/207-7022 (Jochen Hoffmann) oder 0281/207-7021 (Philipp Harbering) zu Verfügung.
Damit tritt die Vogelgrippe in diesem Jahr ungewöhnlich früh auf. Die Geflügelpest ist zurück – oder nie fort gewesen. Laut Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW ist es der erste Fall nach etwa einer halbjährigen Pause in Hausgeflügelhaltungen. Festgestellt wurde der Virus-Subtyps H5N1. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut) hat demnach am Montag die Vorfälle bestätigt.
Ungewöhnlich früher Start für die Vogelgrippe
Bisher galt der Winter als gefährliche Periode für die Geflügelhalter in der Region. An den Küstenregionen Niedersachsens und Schleswig-Holsteins sind in diesem Jahr durchgängig tote Wildvögel mit einem positiven Befund aufgefallen. In Niedersachsen sind zudem über das ganze Jahr verteilt Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen bestätigt worden. „Damit hat sich die Anpassung der Risikoanalyse des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) auf der Insel Riems vom vergangenen Jahr bewahrheitet: Das Auftreten der Geflügelpest ist kein saisonales Phänomen mehr. Das Virus hat sich dauerhaft in der Wildvogelpopulation etabliert und mit Ausbrüchen kann jederzeit gerechnet werden“, so der Kreis.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz fordert alle Geflügelhalterinnen und -halter in den betroffenen Gebieten auf, Aufstallungspflichten und Biosicherheitsmaßnahmen zwingend und konsequent umzusetzen.
Die Tiere dürfen nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden, für das Tränken darf kein Oberflächenwasser genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. „Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden“, heißt es weiter in der Mitteilung des Ministeriums.
Es bittet Menschen, die verendete wilde Wasservögel oder Greifvögel finden, das dem Veterinäramt des Kreises zu melden. Obwohl das Ansteckungsrisiko für Menschen gering sei, empfiehlt das Ministerium, die verendeten Tiere nicht anzufassen und bittet darum, sie nicht vom Fundort zu entfernen.