Goch. Der Parkplatz des damaligen Discounters an der Gocher Gartenstraße soll als gebührenpflichtige Parkfläche dienen. Wie und wann das umgesetzt wird
Neuigkeiten für Autofahrer, die in Goch parken möchten: Dies soll demnächst – wie schon auf allen anderen Parkplätzen der Weberstadt – künftig auch auf dem ehemaligen Aldi-Parkplatz an der Gartenstraße per Parkschein oder über die Park-App möglich sein. Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr der Stadt Goch, sprach sich einstimmig dafür aus, die Verwaltung zu beauftragen, mit der Gocher Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft (GO!) einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen. Dieser soll die Einbeziehung dieser bisher privaten Parkfläche als gebührenpflichtige Parkfläche in die Parkraumbewirtschaftung in der Stadt Goch regeln.
Der „Jedermann-Parkausweis“ soll dort künftig auch gelten
Gleichzeitig votierte der Ausschuss für die Änderungsverordnung über die Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Gocher Stadtgebiet. Diese Änderung umfasst, dass auf dem Parkplatz am ehemaligen Aldi-Markt künftig nicht nur gebührenpflichtige Parkmöglichkeiten geschaffen werden. Dort sollen dann auch die „Jedermann-Parkausweise“ gelten, die als Dauer-Parkscheine unter anderem von Pendlern aus Nachbarorten genutzt werden.
Die Parkfläche des ehemaligen Aldi-Marktes an der Gartenstraße steht im Eigentum der „GO!“ Im Zuge der pandemischen Entwicklung und aufgrund der Einrichtung eines Test- und Impfzentrums wurde der Stadt Goch die Parkfläche zur Verfügung gestellt und mit einer Parkscheibenregelung beschildert, sodass Personen, welche sich auf das Coronavirus testen oder sich gegen das Virus impfen lassen wollten, dies ohne Zahlung einer Parkgebühr machen konnten.
Die Schrankenanlage arbeitete zuletzt nicht so wie sie sollte
Nach Schließung des Test- und Impfzentrums sei dieser Grund des freien Zugangs zu der Parkfläche weggefallen, so die Stadt. Im Anschluss daran erfolgte die Bewirtschaftung aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung durch die Stadtwerke Goch. Die Sicherstellung der Bewirtschaftung geschah unter anderem durch eine Schrankenanlage, die sich aber als ausgesprochen anfällig erwies, so die Stadtverwaltung.
Die Gocher Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft hat im Einvernehmen mit den Stadtwerken den Wunsch geäußert, die private Parkfläche in die städtische Parkraumbewirtschaftung einzubeziehen, um hiermit rechtlich klare Regelungen und einen einheitlichen Rechtskreis zu schaffen.
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Gemäß der geltenden Parkgebührenordnung können private Parkflächen durch öffentlich-rechtliche Verträge mit dem Grundstückseigentümer als gebührenpflichtige Parkflächen ausgewiesen werden. Dann gelten die Regeln der der städtischen Parkraumbewirtschaftung.
Am Donnerstag sprach sich nun der Verkehrsausschuss ohne Gegenstimme dafür aus, einen entsprechenden Vertrag zu schließen. Die Umstellung soll zum 1. August erfolgen. Im Juni werden auch noch der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat diese Änderung beraten.