Kleve. Gründach, PV-Anlage, Fassaden-Grün, Vorgarten: Diese Regeln will die Stadt Kleve jetzt für Privatleute und Gewerbe fürs Bauen machen.

Die Klever Stadtverwaltung hat jetzt neue Vorschläge für klimafreundliches Bauen in der Kreisstadt gemacht. Künftig sollen in Bebauungsplänen verschiedene Vorgaben gemacht werden, die sowohl für Privatleute als auch für Gewerbetreibende gelten. Dazu gehören unter anderem die verpflichtende Anlage von Gründächern bei Privathäusern mit einer Dachneigung von weniger als 30 Prozent, die Ausstattung von Gewerbehallen mit Photovoltaikanlagen und generell eine Fassadenbegrünung.

Mehr Grün für Haus und Gewerbe

Fachbereichsleiterin Meike Rohwer stellte die neuen Festsetzungen vor. Mit Hilfe dieser Gebote sollen neu errichtete Gebäude klima- und umweltfreundlicher werden. Was soll künftig gelten?

Gewerbetreibende können wählen: Entweder eine Dachbegrünung auf die Gewerbehalle oder einen anderen Grünausgleich.
Gewerbetreibende können wählen: Entweder eine Dachbegrünung auf die Gewerbehalle oder einen anderen Grünausgleich. © dpa | Markus Scholz

Die geplanten Vorgaben:

  1. Flachdächer und flach geneigte Dächer bis 30 Grad sollen begrünt werden und sind dauerhaft zu unterhalten. Die Substratschicht soll mindestens acht Zentimeter betragen. Diese Festsetzung soll für Wohngebäude gelten und für Verwaltungsgebäude von Gewerbebetrieben.
  2. Gebäude mit mehr als zehn Prozent Fassadenfläche sollen zu mindestens 20 Prozent mit einer Fassadenbegrünung versehen werden. Fenster und Türen können bei der Berechnung der Fassadenfläche abgezogen werden.
  3. Gewerbegebäude sind großflächig mit einer Photovoltaikanlage auszustatten.
  4. Der Abstand zwischen Fertigfußboden Erdgeschoss und Fertigfußboden erstes Obergeschoss muss mindestens 3,20 Meter betragen. Diese Maßnahme soll dazu dienen, dass Wohngebäude schneller für Gewerbezwecke umgenutzt werden können. Diese Regel soll in Mischgebieten zum Tragen kommen.
  5. Gibt es für eine Wohnanlage zehn Stellplätze, muss mindestens ein großkroniger Laubbaum gepflanzt werden.
  6. Nicht überbaute Grundstücksflächen müssen begrünt werden.
  7. Zuwegungen müssen in wasserdurchlässiger Weise erstellt werden.
  8. Vorgärten sind zu mindestens 50 Prozent zu begrünen. Nicht zulässig sind Beton, Kies, Pflastersteine, Asphalt.
  9. Gebäudehöhen können zur Stromerzeugung überschritten werden.
  10. Neubauten müssen bautechnisch so errichtet werden, dass sie erneuerbaren Energien nutzen können.
  11. Fossile Heizstoffe wie Erdöl, Braun- oder Steinkohle sind nicht mehr zulässig.
Fassaden von Wohn- und Gewerbegebäuden müssen zu 20 Prozent begrünt werden.
Fassaden von Wohn- und Gewerbegebäuden müssen zu 20 Prozent begrünt werden. © FUNKE Foto Services | Roland Magunia

Ursprünglich sah der Vorschlag der Verwaltung vor, dass auch sämtliche Gewerbehallen nicht nur mit einer Photovoltaikanlage, sondern auch noch zusätzlich mit einem Gründach ausgestattet werden müssen. Da ein Gründach allerdings besondere Anforderungen an die Statik stellt und mehrere Unternehmer Bedenken wegen der zusätzlichen Kosten geäußert haben, hat die Verwaltung die Gründach-Forderung für Gewerbehallen wieder gestrichen. Sollte ein Verwaltungsgebäude solitär von einer Gewerbehalle errichtet werden, bleibt die Gründachvorschrift bestehen, so Rohwer.

PV-Anlagen werden oft schon mitgedacht

Ebenso sollen Flachdächer auf Wohngebäuden mit einem Gründach ausgestattet werden. Die Kosten dafür hielten sich in Grenzen, so Dezernent Christian Bomblat. Ein extensiv begrüntes Dach mit einer Substratschicht von acht Zentimetern kostet zwischen 65 und 115 Euro pro Quadratmeter. Bei einem Haus mit 120 Quadratmetern Wohnfläche, das am Markt gut 400.000 Euro kostet, würde die Dachbegrünung 6000 Euro ausmachen, rechnete Bomblat vor. Zudem würde die Dachhaut mit einer Dachbegrünung doppelt so lange halten.

Die Vorgabe zur Erstellung einer PV-Anlage, sei kein Problem: Die meisten Unternehmer würden diese bei ihren Planungen schon vorsehen, so Dezernet Christian Bomblat im Bauausschuss. Denn in Zukunft werde es es auch viel mehr Stromabnehmer geben: Die Mitarbeiter, die ihr Auto aufladen wollen, oder der Elektro-Lkw, der an der PV-Anlage angeschlossen wird. Laut Landesbauordnung müssen 30 Prozent der Dachfläche mit einer PV-Anlage ausgestattet werden: „Wir werden mehr fordern“, so Rohwer. Das sei auch im Interesse der Unternehmer.

Die Politik diskutiert noch

Die CDU wollte von der Verwaltung jetzt noch eine Übersicht haben, inwieweit sich die Klever Festsetzungen von den Vorgaben des Landesbauordnung unterscheiden. Christiane Behrens, Architektin und sachkundige Bürgerin bei der CDU, merkte an, dass die Vorgabe einer 50-prozentigen Begrünung der Vorgärten bei Reihenhäusern bedeute, dass die Autos nicht mehr vor der Haustür geparkt werden könnten.

Die Vorgaben werden in den Fraktionen weiter diskutiert.

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