Kleve. Die Vorgabe, dass Gewerbehallen mit einer Dachbegrünung versehen werden müssen, schreckt Unternehmer ab. Rudert Kleve jetzt zurück?
Rudert Kleve beim Klimaschutz schon wieder zurück? Noch am 26. Juni 2019 hatte der Rat der Stadt den symbolischen Klimanotstand ausgerufen. Keine fünf Jahre später bekommt die Verwaltung offenbar bei einigen beschlossenen Vorgaben kalte Füße: Die Vorgabe, dass neue Gewerbehallen in Kleve mit einem Gründach ausgestattet werden müssen, kommt bei den Unternehmern in der Region nicht gut an: „Die Gewerbetreibenden spiegeln uns, dass wir sie damit enorm unter Druck setzen würden“, sagte Fachbereichsleiterin Meike Rohwer jetzt im Bauausschuss.
Regeln erschweren Investitionen
Denn die Ausstattung eines Hallendaches mit Dachbegrünung würde eine höhere Statik erfordern. Damit wären Leichtbauhallen nicht mehr möglich. Die Gewerbetreibenden würden entsprechend in andere Kommunen abwandern, so Rohwer.
Auch Kämmerer Klaus Keysers will offenbar eine Lockerung der bestehenden Regeln. Er erinnerte daran, dass man die Grundstücke für Gewerbetreibende stark subventioniere. Dies werde aber durch strengere Bauvorschriften wieder konterkariert, meinte er. Auch für den Wohnungsbau sieht er Schwierigkeiten: „Es ist für viele Menschen schon schwierig genug, eine Hausfinanzierung hinzubekommen. Weitere Maßnahmen wie eine Dach- oder Fassadenbegrünung würden das Bauen noch teurer machen, so Keysers. Der Traum von den eigenen vier Wänden würde dann für viele scheitern.
Sollte es wegen der Dachbegrünung scheitern?
Hedwig Meyer-Wilmes, Fraktionsvorsitzende der Grünen, will nicht so ohne weiteres von den seit zwei Jahren geltenden Regeln abweichen. „Man kann sicher über Alternativen nachdenken“, sagte sie. Aber die Festlegung sei erst vor zwei Jahren getroffen worden: „Sie jetzt abzuschaffen, ist auch keine Lösung“. Dass eine Investition eines Unternehmens letztlich an einer Dachbegrünung scheitert, glaubt sie nicht: „Man kann sich auch keinen Porsche kaufen, wenn man sich nur drei Reifen leisten kann“, so Meyer-Wilmes. Sie möchte von der Verwaltung konkret wissen, welche Folgekosten ein Gründach für ein Unternehmen hat.
Josef Gietemann (SPD) zeigte sich auch nicht gewillt, die Gründachregelung wieder zurückzunehmen. Er erinnerte daran, dass man im Gegenzug in den Gewerbegebieten eine höhere Bebauung zugelassen habe. So dürfen kleine Grundstücke bis zu 80 Prozent bebaut werden, wenn dafür ein Gründach errichtet wird. Damit habe man auf die sonst vorgeschriebene Begrünung der Grundstücke verzichtet. Wenn jetzt die Begrünung wegfalle und die Dachbegrünung, dann müsse man „noch einmal über die Geschichte reden“, so Gietemann. Auch er forderte von der Verwaltung konkrete Belege und Zahlen: „Da muss mehr Fleisch am Knochen sein. So können wir nicht zustimmen.
CDU will mehr Beinfreiheit für Unternehmer
Die Offenen Klever signalisierten bereits, dass sie von den Klimaschutzfestsetzungen auf keinen Fall abrücken wollen. „Diese sind zwingend einzuhalten“, sagte Clemens Giesen.
Die CDU hingegen will Änderungen möglich machen. Joachim Schmidt sagte: „Wir legen Dinge fest und stülpen das den Bauwilligen über. Wir müssen den Bauherren aber gewisse Freiheiten lassen“, findet Schmidt.
Das Thema wird im Hauptausschuss weiter besprochen.
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