Kleve. Kleve möchte eine neue Stellplatzsatzung beschließen. So ändern sich die Vorgaben bei Einfamilienhäuser, Bürogebäuden oder Sportplätzen
Die Stadt Kleve arbeitet an einer neuen Satzung für Auto- und Fahrradplätze in der Stadt. Mit Hilfe diese Satzung wird festgelegt, wie viele Parkplätze ein Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück nachweisen muss. Erstmals will die Stadt auch festschreiben wieviel Fahrradabstellanlagen vorhanden sein müssen. Zudem soll bei der Berechnung der nötigen Stellplätze von der Anzahl der Wohneinheiten abgewichen werden. Dafür soll die Quadratmeterzahl des Gebäudes zu Grunde gelegt werden.
So viel Stellflächen müssen vorhanden sein
Verwaltungsmitarbeiter Tobias Wilkes erklärte, dass man die Novellierung der Bauordnung NRW, die im Januar 2024 in Kraft getreten ist, direkt für die neue Satzung nutzen möchte. Die bisherige Satzung stammt aus dem Jahr 2014.
Grundsätzlich unterscheidet die Satzung zwei Bereiche: die Innenstadt und die Ortsteile Kellen, Rindern und Materborn. Wer ein Gebäude in diesen Bereichen errichtet, der muss je nach Größe Stellplätze für Autos und Fahrräder vorhalten. Gerechnet wird auf volle 100 Quadratmeter. Also ein Einfamilienhaus muss 1,2 Stellplätze für Autos vorhalten und drei Fahrradabstellplätze. Ein Wohngebäude mit drei Wohneinheiten muss je angefangene 100 Quadratmeter 1,5 Stellflächen nachweisen. Ein Büro- oder Verwaltungsgebäude muss ein Stellplatz je 40 Quadratmeter Fläche bereitstellen und bei einem Sportplatz muss ein Stellplatz je 5 bis 15 Besucher vorhanden sein.
So viel kostet eine Stellplatzablöse
Josef Gietemann (SPD) kritisierte, dass die neuen Satzung die ländlichen Ortsteile benachteilige. Denn wer auf seinem Grundstück keinen Stellplatz nachweisen kann, der kann sich von dieser Verpflichtung auch freikaufen. Im Innenstadtbereich waren dies bislang 6500 Euro, künftig sollen es 8000 Euro (plus 23 Prozent) sein. In Materborn, Kellen oder Rindern müssen aktuell 3500 Euro gezahlt werden, künftig sollen es 5000 Euro (plus 43 Prozent) sein.
Gietemann erinnerte zudem daran, dass in der alten Stellplatzsatzung aus dem Jahr 2014 auch die Herstellungskosten für einen Stellplatz genannt wurden. Damals lagen diese in der Innenstadt bei 8125 Euro und im Außenbereich bei 4375 Euro. Sprich: die neuen Stellplatzablösesummen in der Innenstadt decken anno 2023 schon nicht die Herstellungskosten aus dem Jahr 2014. Man darf annehmen, dass die Baukosten durch Inflation heute deutlich über 8125 Euro liegen.
Wie man die Stellplatzvorgaben lockern kann
Meike Rohwer vom Bauamt erklärte, dass die Stellplatzablöse in der Innenstadt bislang kaum zum Tragen kommt: „Gefühlt bearbeiten wir nur einen Fall pro Jahr“, sagte sie. In den Außenbezirken sei das gar kein Thema. Denn: Die meisten Eigentümer wollen mehr Parkflächen als gefordert. In den Außenbezirken müsse man über das Baurecht eher mäßigend einwirken, damit nicht der ganze Vorgarten zum Parkplatz wird.
Vorgeschrieben wird erstmals auch, dass ein Prozent der Stellplätze barrierefrei hergerichtet werden muss. Ferner soll es künftig auch Möglichkeiten geben, die Stellplatzvorgabe zu lockern, wenn man Alternativen nachweisen kann: Etwa eine Bushaltestelle in der Nähe oder zusätzliche Fahrradabstellplätze.
Das Thema wird im Rat weiter besprochen
Da es unter den Stadtverordneten noch zusätzlichen Gesprächsbedarf gibt, wurde eine Fraktionsberatung beantrag. Das Thema wird dann in der kommenden Ratssitzung am 21. Februar weiter besprochen.
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