Kreis Kleve. Im Kreis Kleve gibt es nun einen zweiten bestätigten Fall der Blauzungenkrankheit. Betrieb ist gesperrt. Welchen Status damit ganz NRW verliert.
Tierhalterbetriebe am Niederrhein sind weiterhin zu besonderer Vorsicht aufgerufen: Im Kreis Kleve ist in einem kleinen schafhaltenden Betrieb ein weiterer Fall einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Bluetongue virus, BTV) durch das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut) amtlich bestätigt worden.
Der betroffene Bestand der lokalen Schafhaltung im nördlichen Kreisgebiet war bereits vorsorglich gesperrt, um eine Ausbreitung zu verhindern. Der Betrieb befindet sich rund 20 Kilometer entfernt vom anderen schafhaltenden Betrieb im Kreis Kleve, bei dem bereits am 13. Oktober 2023 ein BTV-Ausbruch gemeldet wurde.
Keine Gefahr der Übertragung auf den Menschen
Der Kreis Kleve steht im engen Austausch mit den betroffenen Betrieben. Betriebe, in denen ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit besteht oder in denen eine Infektion nachgewiesen wurde, müssen gesperrt werden und dürfen keine Tiere mehr in andere Betriebe transportieren. Durch den Ausbruch verliert aber auch ganz NRW den sogenannten Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit. Der Viehhandel mit empfänglichen Tieren (Rinder, Schafe, Ziegen und sonstige Wiederkäuer) aus NRW in blauzungenfreie Gebiete sowie in die Niederlande und nach Belgien wird nur noch unter bestimmten Auflagen möglich sein, teilt das Land NRW mit.
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Krankheit der Wiederkäuer. Menschen können sich nicht mit dem Virus der Blauzungenkrankheit anstecken. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW weist ebenfalls darauf hin, dass es keine Bedenken beim Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten gibt, die gegebenenfalls von infizierten Tieren stammen.
Halter müssen erkrankte Tiere melden
Für Halter gilt: Erkrankte Tiere müssen umgehend dem Kreis Kleve gemeldet werden, damit dieser die notwendigen labordiagnostischen Abklärungs-Untersuchungen einleiten kann. Weiterführende Informationen gibt es auf den Seiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz: www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/blauzungenkrankheit.
>> Das hatte die NRZ zuvor berichtet
Im nördlichen Kreisgebiet besteht erneut in einem schafhaltenden Betrieb der amtliche Verdacht einer Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease, BT). Der betroffene Bestand der lokalen Schafhaltung wurde bereits vorsorglich gesperrt, um bei einer Bestätigung des Falles eine Ausbreitung zu verhindern.
22 Tiere wurden amtlich beprobt
Außerdem wurden alle 22 Tiere amtlich beprobt. Eine Bestätigung des aktuellen Verdachtsfalles durch das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Löffler-Institut) steht noch aus. Bereits am 10. Oktober 2023 kam es zu einem bestätigten Fall einer Blauzungenkrankheit bei einer Schafhaltung im nördlichen Kreisgebiet.
Tierhalten sollten auffällige Tiere melden
Tierhalter, die bei ihren Tieren Symptome der Blauzungenkrankheit beobachten, sind weiterhin dringend aufgerufen, ihren Tierarzt oder das Veterinäramt des Kreises Kleve zu kontaktieren.
Aktuelle und weiterführende Informationen gibt es auch auf den Seiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/blauzungenkrankheit
>> Darüber haben wir am 13. Oktober 2023 berichtet:
Der Verdacht auf Blauzungenkrankheit in einem Schafbestand auf dem Rheindeich bei Kleve ist vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt worden. Dies teile das Landwirtschaftsministerium am Freitagmorgen mit. Als Konsequenz wird nun auch unter anderem der Handel mit Rindern eingeschränkt. Rinder aus NRW dürfen nur noch innerhalb NRWs verkauft werden. „Das wird schwierig werden“, sagt Kreislandwirt Michael Seegers.
Handel mit Rindern wird eingeschränkt
Denn der Niederrhein ist eine der größten Rinderregionen in NRW. Auf den Auktionen der Rinderunion-West, die den Handel für die hiesigen Landwirte organisiert, werden an den Standorten Krefeld und Hamm monatlich gut 600 Tiere verkauft. Der Durchschnittspreis pro Rind lag zuletzt bei 2200 Euro.
Seegers geht davon aus, dass dadurch die Preise sinken werden. Gut zwei Drittel der gehandelten Rinder gehen ins Ausland: „Vor allem nach Italien“, sagt Seegers. Aber auch in die Niederlande, nach Belgien, nach Großbritannien und Polen. Wenn die Tiere jetzt nicht mehr verkauft werden können, steigt das Angebot in NRW und die Preise sinken für die Landwirte. „Die Preise werden in den Keller gehen“, so Seegers.
NRW verliert seinen Freiheitsstatus für die Blauzungenkrankheit
„Durch den Ausbruch verliert ganz Nordrhein-Westfalen den Freiheitsstatus in Bezug auf die Blauzungenkrankheit. Der Viehhandel mit empfänglichen Tieren (Rinder, Schafe, Ziegen und sonstige Wiederkäuer) aus Nordrhein-Westfalen in blauzungenfreie Gebiete sowie in die Niederlande und nach Belgien wird nur noch unter bestimmten Auflagen möglich sein. Hierzu werden derzeit Gespräche geführt, über deren Ergebnis noch informiert wird“, schreibt das NRW-Landwirtschaftsministerium.
Ministeriumssprecher Matthias Kowalski teilt der NRZ auf Anfrage mit, dass ein Handel mit den westlichen Ländern Niederlande und Belgien derzeit nicht möglich sei. Theoretisch könnte man die Tiere quasi per PCR testen oder mit einem speziellen Reinigungsmittel behandeln, damit sie keine Mücken mehr im Fell haben. Das ist quasi ein Shampoo für Rinder oder Schafe. Das wird aber kaum ein Landwirt machen wollen.
Kreisbauer Michael Seegers hofft nun auf kalte Temperaturen, damit die Mücken, die das Virus übertragen (Gnitzen), jetzt absterben. Die Wettervorhersage sieht vorerst anders aus: „Die feucht-warme Witterung ist für die Mücke natürlich ideal“, sagt Seegers. „Das wird schon schwierig.“
Schafsbestand wurde vorsorglich gesperrt
Der betroffene Schafsbestand in Kleve wurde bereits vorsorglich gesperrt. Die anderen Tiere an diesem Standort zeigen keine Anzeichen für die Erkrankung. Betriebe, in denen ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit besteht oder in denen eine Infektion nachgewiesen wurde, müssen gesperrt werden und dürfen keine Tiere mehr in andere Betriebe transportieren.
Pressesprecher Kowalski betont, dass noch keine abschließenden Aussagen zu den Auswirkungen getroffen werden können, da sich das Land NRW noch in engen Gesprächen mit dem Bund befindet. Dabei gehe es unter anderem um mögliche Entschädigungshilfen und die Gebietskulisse, die von der Handelsbeschränkung betroffen ist. Nach derzeitiger Rechtslage ist das gesamte Land NRW von den Handelsbeschränkungen betroffen. Hier könnte perspektivisch eine Gesetzesänderung erfolgen.
>> Das haben wir am 11. Oktober 2023 geschrieben:
In einer Schafherde in Kleve gibt es einen Verdachtsfall der infektiösen Blauzungenkrankheit. Die Blauzungenkrankheit wurde bereits Anfang September in den Niederlanden festgestellt. Gegen das Virus BTV 3 gibt es derzeit keinen zugelassenen Impfstoff. Die Tiere sterben mit hoher Wahrscheinlichkeit an der Krankheit. Eine Behandlungsmöglichkeit für BTV 3 gibt es nicht.
Es bilden sich Bläschen und die Zunge schwillt an
Wie der Kreis Kleve auf NRZ-Anfrage mitteilte, geht es dem verdächtigen Tier bereits besser. Ob es sich tatsächlich um einen Fall der Blauzungenkrankheit handelt, soll frühestens am Mittwochabend vom Friedrich-Löffler-Institut bestätigt werden. Betroffene Tiere haben Fieber, wirken apathisch und im Maul- und Klauenbereich bilden sich Bläschen. Außerdem kommt es zu vermehrtem Speichelfluss und einer Schwellung der Zunge. Der betroffene Bestand wurde vorsorglich gesperrt.
Da die Krankheit durch eine Stechmücke (Gnitze) übertragen wird, macht es keinen Sinn, die betroffenen Tiere zu töten. Eine Übertragung auf andere Tiere durch Kontamination mit Blut oder Sperma sei aber möglich, teilte das Landwirtschaftsministerium mit. Die Blauzungenkrankheit betrifft Wiederkäuer.
Für Menschen besteht keine Gefahr
Derzeit wird geklärt, welche Gebiete betroffen sind. Tierhalter, die Symptome der Blauzungenkrankheit bei ihren Tieren beobachten, werden weiterhin dringend gebeten, sich mit ihrem Tierarzt oder dem Veterinäramt in Verbindung zu setzen. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt darüber hinaus dringend, sich bei konkreten Fragen zum Seuchengeschehen und den in den betroffenen Gebieten geltenden Regelungen an die vor Ort zuständigen Stellen bei den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte zu wenden.
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Für den Menschen bestehe keine Gefahr, so das Ministerium, das auch darauf hinweist, dass der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten, die möglicherweise von infizierten Tieren stammen, unbedenklich ist.
Letzter Fall war 2021
Deutschland wurde im Juni 2023 von der EU-Kommission erneut als frei von der Blauzungenkrankheit anerkannt. Eine Einschleppung der Seuche nach Nordrhein-Westfalen ist unter den derzeitigen Bedingungen jederzeit möglich. Der letzte Nachweis einer BT-Infektion in Deutschland erfolgte im Februar 2021.