Goch. Die Stadt Goch öffnet die Voßstraße fürs Radfahren in Schrittgeschwindigkeit. Welche Zweiräder von der Neuregelung ausgeschlossen sind.

Ab Freitag, 1. September, wird das Radfahren in der Voßstraße in Goch für zunächst eine Dauer von vier Monaten unbegrenzt möglich sein. Das kündigte die Stadt Goch am Montagnachmittag an. Eine entsprechende Beschilderung sowie Straßenbanner in der Fußgängerzone werden auf die Neuregelung hinweisen. Damit setzt die Stadtverwaltung den im vergangenen Jahr beschlossenen Prüfauftrag im Rahmen des Radverkehrskonzeptes um. Bislang dürfen Radfahrer die Fußgängerzone erst ab dem Abend bzw. am Wochenende befahren.

Radfahrer müssen Rücksicht nehmen

„Wer die Fußgängerzone mit dem Fahrrad befährt, muss zwingend Rücksicht auf Fußgänger nehmen“, stellt die Stadt Goch klar. Das Befahren ist nur mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Wer Fußgänger gefährdet, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro rechnen.

Auch wer ein Pedelec besitzt, darf die Fußgängerzone ab dem 1. September durchgehend befahren. Alle Fahrer von Zweirädern, die ein Versicherungskennzeichen haben (S-Pedelecs, tatsächliche E-Bikes, aber auch E-Scooter) müssen in der Fußgängerzone auch künftig absteigen.

Im kommenden Jahr werde die Stadt Goch die Ergebnisse des Erprobungszeitraums auswerten und dann entscheiden, ob die Fußgängerzone auch künftig durchgehend von Radfahrern genutzt werden kann, so die Verwaltung.