Emmerich. Im Emmericher Rathaus wird vermutet, dass es mehr Hunde in der Stadt gibt, als die 2900 angemeldeten. Das sollten Hundebesitzer jetzt wissen.
Wie viele Hunde leben eigentlich in Emmerich? Diese Frage lässt sich leicht beantworten – und dann doch wieder nicht. „Es sind um die 2900 Hunde“, sagt Dominik Hoffmann vom Fachbereich Finanzen bei der Emmericher Stadtverwaltung. Wohlgemerkt: 2900 angemeldete Hunde.
Da liegt dann auch der Pferdefuß, um im animalischen Bild zu bleiben. Denn die Anzahl der Hunde in der Stadt wird über die Hundesteuer ermittelt. Doch dass dort auch jeder Hund registriert ist, wird im Rathaus bezweifelt. Da bildet Emmerich keine Ausnahme. So haben Kalkar und unlängst auch Bedburg-Hau angekündigt, eine Hundezählung durchzuführen. Emmerich wird allerdings einen anderen Weg einschlagen – vorerst noch.
Stadt Emmerich: Appell zum Anmelden des Hundes
„Wir richten einen Appell an alle Hundebesitzer, dass sie ihren Vierbeiner anmelden“, so Hoffmann. Das geht mittlerweile vollkommen problemlos übers Internet. „Es ist eine der Dienstleistungen, die wir komplett online anbieten“, erläutert Stadtsprecher Tim Terhorst. Sprich Frauchen oder Herrchen muss nur auf der städtischen Homepage (emmerich.de) den Suchbegriff Hundeanmeldung eingeben. Dort gelangt er zum einen zum digitalen Anmeldeformular, zum anderen erhält er auch einen Überblick über alle Informationen, die ein Hundebesitzer in Emmerich wissen sollte.
Anmeldung ist kostenfrei
Die Anmeldung ist übrigens komplett kostenfrei. Sprich: Sowohl für die An- als auch für Abmeldung eines Hundes entstehen keine Bearbeitungsgebühren. Die Hundemarke gibt es dann auf dem postalischen Weg frei nach Hause.
Auch wenn die Anmeldung keine Kosten verursacht, im weiteren Verlauf fällt dann logischerweise die Hundesteuer an. Die ist in Emmerich gestaffelt. Ein Hund schlägt mit 60 Euro pro Jahr zu Buche. Bei zwei Hunden werden 84 Euro je Hund fällig. Wer drei Hunde oder mehr sein Eigen nennt, muss 120 Euro pro Hund berappen. Ein Hund gefährlicher Art, landläufig als Kampfhund klassifiziert, wird mit 600 Euro pro Jahr besteuert.
Kein Rabatt bei mehreren Hunden
Die Steuer wird dabei auch als eine im wahrsten Sinne des Worts steuerndes Element aufgefasst. „Wir wollen keine Rabattierung für mehrere Hunde geben – im Gegenteil“, sagt Terhorst. Wobei die Hundesteuer in Emmerich im Landesvergleich durchaus human ist. Im Durchschnitt werden in Nordrhein-Westfalen 84 Euro fällig. In Emmerich liegt das Volumen der Hundesteuer bei 180.000 Euro pro Jahr.
200.000 Hundekotbeutel in Emmerich
Nun gibt es aber das Gefühl, dass in Emmerich nicht alle Hunde angemeldet sind. Woher rührt dies Gefühl? Zum einen gibt es vom Außendienst immer wieder mal Kontrollen, bei denen nicht angemeldete Hunde angetroffen werden. Also gibt es diese Erfahrungswerte. Zum anderen verweist Tim Terhorst auf die Anzahl der Hundekotbeutel, die von der Stadt Emmerich angeschafft werden. 200.000 Stück sind es im Jahr. „Damit sind wir auf dem Niveau einer Großstadt wie Essen“, verdeutlicht der Stadtsprecher. Ein Aspekt, wofür dann auch die Hundesteuer verwendet wird, die im Übrigen zuletzt 2011 angepasst wurde.
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Wer einen Hund hält, diesen aber bei der Stadt nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ein Bußgeld droht. Doch im Zuge des nun formulierten Appells loben die Verantwortlichen ein besonderes Angebot aus. Es gibt nämlich eine Art Generalamnestie für bisherige Hundesteuerverweigerer. „Wer jetzt seinen Hund anmeldet, wird nicht rückverfolgt“, so Terhorst. Das bedeutet: Die Hundesteuer wird ab dem Jahr der Anmeldung fällig, auch wenn der Vierbeiner vielleicht schon länger in der Familie ist.
Warum Hundebesitzer ihren Vierbeiner nicht anmelden, darüber kann im Rathaus nur spekuliert werden. Nur so viel: „Wer sich in Deutschland mit der Anschaffung eines Hundes beschäftigt, hat mit Sicherheit auch schon mal was von der Hundesteuer gehört“, sagt Dominik Hoffmann. Im Rathaus wird gehofft, dass der Appell jetzt fruchtet. Als Ultima Ratio bleibt dann nur noch die Hundezählung. Wobei so etwas extern vergeben werden müsste, mit entsprechenden Kosten.
>> Besonderheiten bei gefährlichen Hunden
Eine Online-Meldung kann nicht immer erfolgen: Hunde bestimmter Rassen (lt. §10 Landeshundegesetz) bedürfen einer gesonderten Anmeldung, die nur unter Vorführung des Tieres beim zuständigen Mitarbeiter erfolgen kann. Dazu zählen folgende Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Filo Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu sowie Old Englisch Bulldog.
Hunde gefährlicher Art (lt. §3 Landeshundegesetz) bedürfen ebenfalls einer gesonderten Anmeldung, die nur unter Vorführung des Tieres beim zuständigen Mitarbeiter erfolgen kann. Dazu zählen folgende Rassen: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier.
Wenn es sich bei dem Tier um einen Hund bestimmter Rasse handelt, ist das Tier beim zuständigen Mitarbeiter im Rathaus vorzuführen. Bei einem Hund gefährlicher Art erfolgt ein Hausbesuch durch einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung und des Veterinäramtes beim Kreis Kleve, bei dem die verhaltensgerechte und ausbruchsichere Unterbringung überprüft wird. Außerdem besteht für diese Hunderassen eine grundsätzliche Maulkorb- und Anleinpflicht. Davon kann nur nach einer Verhaltensprüfung abgesehen werden.