Emmerich/Rees. Vor dem Emmericher Amtsgericht musste sich ein 51-jähriger Reeser wegen Besitz von Kinderpornografie verantworten. Es war ein kurioser Fall.
Es war eine kurze Verhandlung vor dem Emmericher Amtsgericht. Nach nur 30 Minuten stand das Urteil gegeben den Angeklagten aus Rees fest. Der hatte sich wegen des Besitzes von kinderpornografischen Schriften verantworten müssen. Wie er allerdings in den Besitz der fraglichen Bilder gekommen ist, war der eigentlich kuriose Teil des Falls.
Im Dezember 2018 hatte sich der 51-jährige Angeklagte auf einer Dating-Chatplattform im Internet bewegt und war auf einen Kontakt gestoßen: allerdings einen anderen Mann. Gemeinsam hatten die beiden sich per Chat über eine sexuelle Fantasie ausgetauscht: Sie schlüpften beide in die Rollen von Minderjährigen und schrieben in diesen Rollen eine Sex-Fantasie auf.
Kinderpornografische Bilder im Chatverlauf zugeschickt
In genau diesem Chatverlauf hatte der Kontakt des 51-jährigen Reesers dann drei kinderpornografische Fotos gepostet. „Geil!“, hatte der Angeklagte kommentiert. Dann aber einfach weiter mit dem Schreiben gemacht, als sei nichts Besonderes vorgefallen. „Ich habe dem keine große Bedeutung beigemessen“, erklärte der Angeklagte vor Gericht.
Er habe gar nicht gewusst, dass sich die Bilder noch in seinem Besitz befanden. Er hätte sie nicht gesondert gespeichert und auch nicht wieder angeschaut. Allerdings befanden sich die Bilder noch im abgespeicherten Chat und damit auch im Besitz des Angeklagten. Das reichte auch, um ihn dafür anzuklagen – und am Ende auch zu verurteilen.
Angeklagter wurde zu einer Geldstrafe verurteilt
Und zwar zu einer Geldstrafe. 80 Tagessätze zu je 60 Euro muss der Verurteilte nun in Monatsraten von je 300 Euro zahlen. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft, die eben diese Strafe gefordert hatte, verzichteten auf Rechtsmittel, so dass das Urteil sofort rechtskräftig wurde.
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Als Gründe für die vergleichsweise milde Strafe führte die Richterin in der Urteilsbegründung an, dass der Angeklagte die Bilder weder angefordert noch aktiv gespeichert hatte. Zudem sprach zu seinen Gunsten, dass er nicht weiter auf der Chat-Plattform aktiv war, seit die Polizei sein Haus durchsucht hatte. Allerdings, das gab die Richterin zu bedenken, sei aus seiner Reaktion auf die Bilder zu folgern, dass er „Gefallen an der Betrachtung gefunden habe“.
Zudem, das machte der Vertreter der Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer deutlich, habe der Angeklagte noch Glück gehabt. Denn mittlerweile habe sich die Rechtslage geändert und Fälle wie der seine würden härtere Strafen nach sich ziehen. „Heutzutage wären wir da in einem ganz anderen Strafrahmen – und wohl auch bei einem anderen Gericht“, erklärte der Staatsanwalt. Denn mittlerweile werden Verbreitung, Besitz und Erwerb von kinderpornografischem Material als Verbrechen angesehen. Eine Geldstrafe wäre nach neuer Rechtslage nicht mehr infrage gekommen. Stattdessen hätte eine Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren als Strafmaß im Raum gestanden.
>> Änderung der Rechtslage
Im Juli 2021 war die Rechtslage bei Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Inhalten (§ 184b Strafgesetzbuch) deutlich verschärft worden.
Alle Fälle dieser Art werden dadurch jetzt als Verbrechen betrachtet, so dass eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen nicht mehr möglich ist.
Durch die Einstufung zum Verbrechen ist in Fällen dieser Art eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu zehn Jahren vorgesehen. Handelt es sich beim Material nicht um die Darstellung wirklicher oder wirklichkeitsnaher Geschehen, droht Tätern eine geringere Strafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.