Emmerich/Rees. Ein Reeser sitzt wegen des Besitzes von Kinderpornografie auf der Anklagebank des Emmericher Amtsgericht. Die Verhandlung wurde unterbrochen.
24 Bilder und Videos, auf denen Minderjährige sexuelle Handlungen ausführen, brachten einen 46-Jährigen aus Rees vor das Amtsgericht Emmerich. Bei einem Durchsuchungsbeschluss im Juli 2020 stellten Polizeibeamte dessen Laptop sowie Smartphone sicher.
Angeklagter fordert Rückgabe der technischen Beweismittel
Auf den Geräten fanden sich insgesamt 19 jugend- sowie 5 kinderpornografische Inhalte. Die jugendpornografischen Dateien bildeten Mädchen im Alter von 14 bis 16 ab.
Der Angeklagte forderte eine Rückgabe der technischen Beweismittel. Er wolle sein Smartphone sowie den Laptop zurück, wenn auch ohne Festplatte.
Antrag des Anwalts wird vom Gericht abgelehnt
Weiter pochte der Anwalt des Angeklagten darauf, jene belastenden Beweise nicht zu verwerten. Der Durchsuchungsbeschluss, in dem die elektronischen Geräte seines Mandaten sichergestellt wurden, sei nicht ausschlaggebend. „Der Beschluss folgte wegen eines Videos, das ihm ein Bekannter schickte und das er nicht einmal öffnete“, zeigte der Anwalt des 46-Jährigen den langen Rattenschwanz der Nachverfolgung auf. Das Gericht lehnte den Antrag ab.
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Der Angeklagte ließ weiter seinen Anwalt für sich sprechen, der die sichergestellten Inhalte hinterfragte. Auf vielen sei nicht zu beurteilen, ob die abgebildete Person jünger als 18 Jahre ist. So seien die jugendpornografischen Dateien wahrscheinlich keine.
Warum der Prozess unterbrochen worden ist
Die kinderpornografischen Inhalte zeigen zudem allein Mädchen im Jugendalter, so der Anwalt. „Diese Bilder habe ich noch nie zuvor gesehen“, versuchte der Reeser eine weitere Verteidigung. Als in der Anklageschrift von einer anderen Version des beschlagnahmten Smartphones die Rede war, intervenierte der 46-Jährige endgültig. Er habe zum Tatzeitpunkt ein neueres Handy gehabt, eines das nur teilweise Erwähnung in den Akten fand.
Auch sein Anwalt glaubte nicht an einen formellen Fehler: „Ich brauche erstmal Beweise, dass es sich bei der strafbaren Festplatte wirklich um die des Angeklagten handelt.“
Dazu werden die Beamten benötigt, die die Durchsuchung durchführten. Bis dahin ist die Verhandlung verschoben.