Emmerich/Rees. Wegen des Besitzes von Kinderpornografie musste sich ein 65-jähriger Reeser vor dem Amtsgericht Emmerich verantworten. Das ist das Urteil.
Zu zwölf Monaten auf Bewährung verdonnerte Richter Simeon Spans jetzt einen 65-jährigen Reeser, der in den Jahren 2015 und 2017 kinder- und jugendpornografische Bilder und Videodateien besessen bzw. weitergeleitet hatte. „Es kommt mir nicht in den Kopf, dass jemand solche Dateien versendet. Das ist wirklich abartig“, urteilte der Amtsrichter und setzte die Bewährungszeit auf drei Jahre fest: „Da sollten Sie zeigen, dass Sie solche Sachen nie wieder machen.“
Der Verurteilte muss außerdem die Kosten des Verfahrens tragen und eine Geldauflage von 1500 Euro in monatlichen Raten à 100 Euro zahlen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte 15 Monate zur Bewährung gefordert.
Zahlreiche Bilder auf Smartphone und Laptop des Angeklagten
Auf dem Smartphone und dem Laptop des Angeklagten waren zahlreiche Bilder von unbekleideten jungen Mädchen gefunden worden, die sie gefesselt, geknebelt oder in einem Käfig zeigten und die missbraucht wurden.
Bei WhatsApp hatte sich der Rentner als 13-jähriges Mädchen ausgegeben. Der Angeklagte stritt jedoch alles ab: „Ich weiß nicht, wie die Bilder auf mein Smartphone gekommen sind.“ Auch die Rufnummer, über die per WhatsApp Chats verschickt wurden, sei ihm nicht bekannt. „Ich kann es ehrlich nicht sagen, wie das passiert ist“, beteuerte er.
Mehrere Ermittlungsverfahren gegen den Angeklagten laufen noch
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Auf Nachfrage des Richters, ob er in der Kinderporno-Szene aktiv sei, gab er zu, Bilder bekommen zu haben, diese aber sofort wieder gelöscht zu haben: „Das ist nicht mein Ding. Ich finde so etwas abartig.“ Sein Verteidiger stellte einen Beweisantrag, wonach ein Gutachter beauftragt werden sollte, um festzustellen, dass die Dateien ohne Zutun des Angeklagten auf die Geräte gekommen sind: „Wir fischen hier im Trüben. Es gilt immer noch in dubio pro reo.“
Das sah die Staatsanwältin anders: „Der Angeklagte war bereits mehrfach in kinderpornografische Sachen verwickelt. Für mich ist nicht entscheidend, wo er die Dateien her hat, sondern dass er sie besessen hat.“ Dem schloss sich der Richter an: „Der Angeklagte war sensibilisiert für diese Problematik, denn es laufen mehrere Ermittlungsverfahren in dieser Sache gegen ihn.“ Außerdem habe die Bundesnetzagentur den Angeklagten eindeutig als Nutzer der Rufnummer identifiziert.