Emmerich/Rees. Wegen des Besitzes von Kinderpornografie musste sich ein 67-jähriger Reeser in Emmerich vor Gericht verantworten. So urteilte das Gericht.

Er habe kinderpornografische Bilder und Videos besessen, aber selbst ja niemandem wehgetan: Ein Reeser schockierte das Emmericher Amtsgericht mit seiner Verteidigung. Im September 2019 durchsuchte die Polizei das Haus des 67-jährigen Rentners und dessen Frau. Dabei stellten sie sowohl ein Smartphone als auch einen USB-Stick sicher, auf denen rund 250 Bilder und 80 Videos mit kinderpornografischen Inhalten lagerten.

Diese zeigten Mädchen vom Säuglingsalter bis maximal zehn Jahren, die brutalen sexuellen Handlungen ausgesetzt waren. Viele der Dateien enthielten zudem sadomasochistisches Material, auf denen Kinder geknebelt, gefesselt oder in Käfigen ausharrten, wobei sie schrien und weinten.

Angeklagter wollte keine Therapie machen

Der Angeklagte beteuerte, nichts davon gewusst zu haben: „Die sind plötzlich online aufgetaucht und waren dann auf meinem Handy. Ich habe keine Ahnung von Technik.“ Jene Aussage wurde jedoch schnell widerlegt. So befanden sich die Dateien in einem manuell erstellten Ordner, der den Namen der jungen Tochter eines guten Bekannten des Rentners trug. „Das spricht schon Bände“, schüttelte Richter Simeon Spans den Kopf. Der Ordner wurde auf einem WhatsApp-Gesendet-Pfad gefunden. Bedeutet, dass der 67-Jährige die kinderpornografischen Schriften nicht nur besaß, sondern auch verbreitete.

„Würden Sie sich selbst als pädophil bezeichnen?“, fragte Richter Simeon Spans den Angeklagten. Mit einem Schulterzucken sowie stotternden Ansätzen reagierte dieser zögernd. Dann nickte er bejahend. Trotz seiner Neigung fände er die gefundenen Dateien „abartig.“ Als das Gericht eine Therapie vorschlug, beteuerte der Rentner, keine zu benötigen: „Ich habe doch selber keine Kinder angefasst, ich tue niemandem weh.“ Seinen Versuchen, sich rauszureden, begegnete das Gericht mit Unverständnis. „Ohne die Nachfrage fänden solche Produktionen in diesem Maße nicht statt“, entgegnete die Vertretung der Staatsanwaltschaft.

Weiteres Verfahren gegen Angeklagten anhängig

Weiter belastete ein laufendes Verfahren den Angeklagten. Er bekundete, dabei handle es sich wahrscheinlich um einen Verstoß im Straßenverkehr. Erneut widerlegte das Gericht seine Aussage. Auch im anderen laufenden Verfahren ginge es um den Besitz kinderpornografischer Schriften. „Es handelt sich um Bilder, die nicht nur den sexuellen Missbrauch zeigen, sondern dessen brutalste Umsetzung“, begann Richter Simeon Spans sein Urteil. Das Gericht sprach den Reeser schuldig. Ihn erwartet eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die jedoch zur dreijährigen Bewährung ausgesetzt ist. Dazu eine Geldstrafe von 3000 Euro. Ob es bei der Bewährung bleibt, wird das Urteil des anderen Verfahrens zeigen.