Emmerich. Kommunalbetriebe Emmerich rücken auch an den Feiertagen aus, um Straßen von Schnee und Glatteis zu befreien. Was für Grundstückseigentümer gilt.

Die Meteorologen rechnen damit, dass die aktuell in Sibirien herrschende extreme Kälte nach Deutschland zieht. Das könnte sogar weiße Weihnachten in Emmerich bedeuten. Wenn diese idyllische Vorstellung eintreten sollte, gibt es aber auch immer eine Kehrseite: Kälte und Glatteis.

Auch wenn der mögliche Schneefall nicht wie im Februar 2021 ganze Straßenzüge blockieren würde, bedeutet der Winter für die Mitarbeiter der Kommunalbetriebe Emmerich immer eine zusätzliche Belastung. Erst recht wenn es um die anstehenden Feiertage geht.

Bereitschaftsdienst rückt auch an den Feiertagen aus

Denn egal ob Heiligabend, Weihnachten, Silvester oder Neujahr, der Winterdienst wird bei einer entsprechenden Lage im Einsatz sein. „Der Bereitschaftsdienst läuft ganz normal durch“, erläutert Helmut Schaffeld, Leiter des Emmericher Bauhofs. Die entsprechenden Schichtpläne sind bereits im Oktober verfasst worden.

Ein Schild mit der Aufschrift Winterdienst  am Heck des großen Streufahrzeug der Kommunalbetriebe Emmerich.
Ein Schild mit der Aufschrift Winterdienst am Heck des großen Streufahrzeug der Kommunalbetriebe Emmerich. © Funke Foto Services GmbH | Thorsten Lindekamp

Denn grundsätzlich ist es so, dass sich in Emmerich die KBE im Stadtgebiet um den Winterdienst auf den Gemeindestraßen kümmern. Das Räumen und Streuen der Straßen geschieht dabei je nach Wetterlage und nach Prioritätsstufen: Haupt- und Durchgangsstraßen und die Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs mit Haltestellen genießen oberste Priorität. Im Anschluss daran erfolgt die Räumung von Verbindungs- und wichtigen Wohnstraßen, wichtigen innerstädtischen Radwegeverbindungen und Gehwegen vor öffentlichen Gebäuden.

Straßenreinigungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein

In der Straßenreinigungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein ist genau festgelegt, in welchen Straßen der Winterdienst durch die Stadt vorgenommen wird und wo die Anlieger/Eigentümer selbst räumen und streuen müssen. Dazu sind sämtliche Straßen im Stadtgebiet in zwei Kategorien eingeteilt: W0 (Winterwartung durch die Anlieger) und W1 (Winterwartung durch die Kommunalbetriebe). Ein Verzeichnis mit allen Straßen ist auf der Homepage der Stadt (emmerich.de) unter dem Stichwort Winterdienst zu finden.

Die Rheinbrücke gehört nicht zum Zuständigkeitsbereich der KBE.
Die Rheinbrücke gehört nicht zum Zuständigkeitsbereich der KBE. © Funke Foto Services GmbH | Thorsten Lindekamp

Auf den Autobahnen, Bundes- und Landstraßen im Stadtgebiet wird der Winterdienst durch den Landesbetrieb Straßen NRW durchgeführt. Für den Winterdienst auf Kreisstraßen ist der Kreisbauhof (KKB) zuständig. In diesen Fällen hat die Stadt Emmerich keinen Einfluss auf die Durchführung dieses Winterdienstes.

Wichtig in diesem Zusammenhang: Nicht nur die KBE-Mitarbeiter müssen in den Kampf gegen Glatteis und Schnee ziehen. Für die Sicherheit auf den Gehwegen sind die Grundstückseigentümer verantwortlich. Jeder Anlieger ist verpflichtet, den Gehweg vor seinem Objekt von Schnee und Eis zu befreien. „Die Stadt ist natürlich auch Eigentümer von Gehwegen, etwa vor dem Rheinpark, wo wir dann entsprechend auch für das Räumen zuständig sind“, so Schaffeld.

Bis wann der Gehweg vor dem Haus geräumt sein muss

Im Februar 2021 gab es eine Ausnahmesituation.
Im Februar 2021 gab es eine Ausnahmesituation. © Funke Foto Services GmbH | Thorsten Lindekamp

Das bedeutet in Emmerich konkret: In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls respektive nach dem Entstehen der Glätte von den Grundstückseigentümern zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am folgenden Tag bis 7 Uhr zu beseitigen, sonn- und feiertags bis 9 Uhr.

Wenn es während des Tages weiter schneit oder es durch Niederschläge weiterhin zur Glättebildung kommt, muss unter Umständen erneut geräumt oder auch gestreut werden. Diese Pflicht endet um 20 Uhr.

Bürger müssen auch Fahrbahn räumen

Diese Pflichten beziehen sich im Übrigen nicht nur auf den klassischen Bürgersteig. Ist in verkehrsberuhigten Straßen kein abgesetzter Gehweg vorhanden, ist der Fahrbahnrand in einer Breite von 1,50 Metern schnee- und eisfrei zu halten. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass durchgängige Gehbahnen in den Straßen entstehen.

Bei Glätte dürfen auch nur abstumpfende Mittel wie Granulat oder Sand gestreut werden. Der übermäßige Einsatz von Streusalz schadet der Umwelt und darf nur in folgenden Ausnahmefällen verwendet werden: an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder abgänge, starken Gefälle- beziehungsweise Steigungsstrecken oder gefährlichen Gehwegabschnitten oder bei klimatischen Ausnahmesituationen wie zum Beispiel Eisregen.

Salzlager am Bauhof Emmerich sind gefüllt

Anders sieht es für die Fahrbahnen aus: Sowohl das Salzsilo als auch ein überdachte Fläche auf dem Bauhof sind im Übrigen zurzeit komplett gefüllt. Die KBE setzen beim Winterdienst auf eine Mischung aus Sole und Salz. „Der Bestand wird auch ständig kontrolliert und entsprechend nachbestellt“, berichtet Helmut Schaffeld.

Eine eklatante Verteuerung des Salzpreises habe es nicht gegeben. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Salz etwa fünf Prozent teuerer geworden. Wobei Emmerich hier Glück hat, da es im Weseler Stadtteil Büderich ein Salzlager gibt, so dass der Transportweg überschaubar ist.

>> Fragen zum Winterdienst

Bei Fragen zum Winterdienst im Stadtgebiet Emmerich kann sich der Bürger an das Service-Team der Kommunalbetrieb unter 02822/9256-0 oder per E-Mail an . Bei Beschwerden oder Anregungen kann auch der Mängelmelder der Stadt genutzt werden.