Kreis Kleve. In den Kreisen Kleve und Wesel haben Zöllner aus Emmerich Prüfungen in der Gastronomie durchgeführt. Diverse Verstöße wurden festgestellt.

Am 22. Oktober dieses Jahres in den Abendstunden führten die Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Duisburg/Standort Emmerich in den Kreisen Kleve und Wesel Prüfungen in der Gastronomie durch. Im Einsatz waren neben 15 Zöllnern auch Beschäftigte des Ordnungsamtes und der Ausländerbehörde der Stadt Moers.

Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Bei der gemeinsamen Prüfung stellten die Einsatzkräfte der FKS unter anderem fest, dass sich drei ausländische Arbeitnehmer illegal in Deutschland aufhielten. Für die Arbeitsaufnahme in Deutschland hätten sie einen gültigen Aufenthaltstitel mit gültiger Arbeitserlaubnis vorlegen müssen. Hier fehlte die für die Arbeitsaufnahme erforderliche Genehmigung.

Die vorgelegten Pässe der illegalen Personen wurden eingezogen. Die weitere Bearbeitung übernimmt in diesen Fällen die Ausländerbehörde. Gegen die Arbeitgeber werden ebenfalls Strafverfahren eingeleitet, hier wegen des Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung.

Nach der ersten Sichtung der Personenerfassungen bestehen diverse Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht. „Zur Probe arbeiten“ oder „heute erster Tag“, das sind Angaben der arbeitenden Personen, die die Zöllner häufig bei der Personenerfassung hören. „In der Gastronomie gilt bei Arbeitsaufnahme die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung“, sagt der Einsatzleiter der FKS. „Die Nichtmeldung erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Bußgeldern geahndet wird.“

Zöllner werden erfasste Daten auswerten

Die Zöllner werden im Nachgang die erfassten Daten auswerten. Weitere Prüfungen und Ermittlungen schließen sich an.

1000 Arbeitgeber im vergangenen Jahr überprüft

Im Jahr 2021 prüften die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Bezirk des Hauptzollamts Duisburg über 1000 Arbeitgeber aus verschiedenen Branchen. Zudem führten die Einsatzkräfte verschiedene Schwerpunktprüfungen zum Beispiel im Bereich der Gebäudereinigung, des Wach- und Sicherheitsgewerbes oder im Baugewerbe durch. Bei den Prüfungen liegen die Schwerpunkte u. a. auf den Meldungen der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung, illegale Ausländerbeschäftigung, Sozialleistungsbetrug und die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns. Nach Abschluss der Prüfungen schließen sich in vielen Fällen Ermittlungsverfahren an.

Einleitung von 4971 Ermittlungsverfahren

So leiteten die Beamten im Jahr 2021 4971 Ermittlungsverfahren ein, im Einzelnen waren es 3706 Strafverfahren und 1265 Bußgeldverfahren. Dabei wurde im Jahr 2021 eine Schadenssumme von 24.783.964 Millionen Euro festgestellt. Die Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten beliefen sich im Jahr 2021 auf 732.105 Euro. Durch die Ermittlungsarbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wurden durch die Gerichte Geldstrafen in Höhe von 1.030.810 Millionen Euro und Freiheitsstrafen von insgesamt 679 Monaten (56 Jahre und 5 Monate) verhängt.