Emmerich. Wer ein Windrad errichten möchte, hat schlechte Karten. Welche Rolle dabei Düsseldorf und Berlin spielen und was die Emmericher Verwaltung sagt.
- Aktuell ist es in Emmerich nicht möglich, neue Windkraftanlagen zu errichten.
- Stadt Emmerich kann Kritik von Windkraft-Investoren nicht nachvollziehen.
- Fachbereichsleiter Jens Bartel: „Das ist auch für uns als Verwaltung frustrierend.“
Dieser Satz von Jens Bartel klingt wie Donnerhall. „Wir sind in Sachen Windkraft absolut handlungsunfähig“, so der Leiter des Fachbereichs Stadtentwicklung im Emmericher Rathaus. Dies spiegelt auch gut die Situation wider, die die Windrad Klein-Netterden Verw. GmbH unlängst beklagt hat, die ein weiteres Windrad an der Autobahn in Emmerich platzieren möchte.
Kritik der Investoren an der Stadt Emmerich
Eine Kritik der Investoren ist hingegen im Emmericher Rathaus sauer aufgestoßen. Der Vorwurf der Windrad GmbH lautete, dass die Stadt Emmerich signalisiert habe, sie sei zeitlich zu stark eingebunden, um die Planung für ein Windrad entscheidend voranzutreiben. „Das Problem ist nicht der Faktor Zeit, sondern sind planungsrechtliche Vorgaben“, unterstreicht Stadtsprecher Tim Terhorst. Denn Windkraft genieße im Emmericher Rathaus eine hohe Priorität und würde dementsprechend auch mit einem adäquaten personellen Aufwand betreut.
Verwaltung findet aktuelle Lage frustrierend
Doch immer wieder anders lautende Vorgaben von Bundes- respektive Landesregierung verkomplizieren den Weg hin zu erneuerbarer Energie. Dies machte auch Jens Bartel in seinem Vortrag auf der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz deutlich. „Das ist auch für uns als Verwaltung frustrierend“, sagte er.
Allein im Laufe dieses Jahres sei die Lage „immer komplizierter, komplexer und schwieriger“ geworden, betonte Bartels. So komme vom Bund die Vorgabe, dass zwei Prozent der Flächen in Deutschland für Windkraftanlagen vorgehalten werden müssen. Der Bund schiebe aber gleichzeitig die Vorgabe auf Landesebene herunter. Dadurch komme das planungstechnische Instrument des Landes mit dem Landesentwicklungsplan ins Spiel.
Vorrangzonen für Windkraft
Unter anderem ist in den Zielen des Landesentwicklungsplan festgehalten, dass Vorrangzonen für Windkraft ausgewiesen werden können. In der nächsten Ebene darunter hätte die Bezirksregierung Düsseldorf solche Vorrangzonen im Regionalplan ausweisen können, hat davon aber keinen Gebrauch gemacht. „Das führt dazu, dass wir auf der untersten Ebene als Gemeinde auch im Flächennutzungsplan die sogenannten Windenergiekonzentrationszonen einrichten können“, erläuterte Bartel.
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Als ein Gutachten erstellt wurde, wo in Emmerich noch Potenzial für solche Zonen besteht, war die Vorgabe, dass ein Abstand zu einem Wohngebiet von 1000 Metern eingehalten werden musste. „Gerade als wir in den letzten Schritten des Änderungsverfahrens für den Flächennutzungsplan waren, gab es den so genannten Windenergieerlass des Landes NRW und eine Regionalplanaufstellung, die beide besagten, dass zu Wohnansiedlungen 1500 Meter Abstand einzuhalten sind“, so der Fachbereichsleiter. Dies führte dazu, dass alle möglichen Flächen weg waren, respektive so klein wurden, dass da noch nicht mal eine Anlage drauf gepasst hätte.
Welcher Abstand zu Windkraftanlagen gilt
Doch es wird noch komplizierter: Im Sommer des vergangenen Jahres gab es auf Landesebene einen Baugesetzbuch-Erlass, der einen Abstand von 1000 Meter zu Windkraftanlagen vorschreibt. Wohlgemerkt: Jegliche Wohnbebauung wurde damit gemeint und nicht wie zuvor Wohngebiete. „Das wirft noch mal die komplette Betrachtung über den Haufen“, so Bartel, der vorausblickend auf das nun anstehende Verfahren zur Anpassung des Landesentwicklungsplans schaut und prognostiziert: „Bis der Landesentwicklungsplan in Kraft getreten ist, sind wir zwei Jahre weiter.“ Bis dahin sei die Stadt Emmerich an den aktuelle gültige Landesentwicklungsplan gebunden. Sprich: Für neue Windräder sieht es düster aus.