Rees/Emmerich/Bislich. Auch in Emmerich, Rees und Bislich geht vielen die Deichsanierung nicht schnell genug voran. Bezirksregierung erklärt, welche Hemmnisse es gibt.
Beim jährlichen Treffen zum „Fahrplan Deichsanierung“ haben Vertreter von Umweltministerium, Bezirksregierung und den hochwasserschutzpflichtigen Deichverbänden und Kommunen sich mit einem übersichtlicheren und detaillierteren Darstellungsverfahren der notwendigen Schutzmaßnahmen am Rhein befasst. Dies soll einerseits für mehr Transparenz und Verständlichkeit sorgen, andererseits aber auch dabei helfen, personelle und finanzielle Ressourcen der Beteiligten noch gezielter einzusetzen.
Über 40 Hochwasserschutzmaßnahmen zu planen
Im Regierungsbezirk sind über 40 Hochwasserschutzmaßnahmen zu planen und zu genehmigen. Das Land fördert die Kosten bis zu 80 Prozent, dennoch sind diese großen Projekte für die oft ehrenamtlich agierenden Deichverbände eine Herausforderung. Hinzu kommt, dass in der Planung eine Menge Dinge zu berücksichtigen sind: Es geht unter anderem um die Belange von Anwohnern und Grundstückseigentümern, Naturschutz oder Kampfmittelbeseitigung.
Das führt nicht selten zu Umplanungen oder auch Klageverfahren. Weitere Gründe, warum ein Zeitplan für Maßnahmen nicht realistisch aufgestellt werden kann, sind komplexe Verfahren, die über eine reine Deichsanierung hinausgehen, wie Flutungspolder, die der Kappung von großen Hochwasserwellen dienen. Weiterhin sorgt die Personalknappheit bzw. der Fachkräftemangel bei allen beteiligten Akteuren für Schwierigkeiten. In diesem Jahr erschweren die steigenden Rohstoffpreise und ihre bedingte Verfügbarkeit zusätzlich die fristgerechte Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen.
Zeitplan bis 2025 ist nicht zu halten
So kommt es auch ohne Zutun der Akteure zu teilweise erheblichen Verzögerungen. Es wurde klar, dass das ursprünglich gesetzte Ziel, alle Hochwasserschutzprojekte im Bezirk bis Ende 2025 abzuschließen, nicht zu halten ist. Vize-Regierungspräsident Roland Schlapka verwies in seiner Begrüßung ebenfalls auf die Komplexität der Verfahren. Anhand der im Plenarsaal dargestellten Beamtentugenden Fleiß, Wahrheit, Eintracht sowie Recht und Ordnung verdeutlichte er die unterschiedlichen Anforderungen an die Bezirksregierung.
„Es werden Rufe laut, die Genehmigungsprozesse zu verschlanken und zu beschleunigen – ein Ziel, dem wir uns durchaus verpflichtet fühlen. Gleichwohl ist die Bezirksregierung an geltendes Recht und Gesetz gebunden. Die aktuellen Vorgaben müssen beachtet werden, um rechtssichere Genehmigungen zu erteilen“, so Schlapka.
Grün, Gelb, Rot: Projekte wurden in drei Gruppen aufgeteilt
Um die Risiken im Einzelfall besser darstellen zu können, wurde 2021 beschlossen, dass ein sogenannter Maßnahmensteckbrief eingeführt wird, in dem die Hochwasserschutzpflichtigen jährlich die projektbezogenen Besonderheiten berichten. Zudem haben die Fachleute aus dem Dezernat Wasserwirtschaft vorgeschlagen, die Projekte in drei Gruppen (grün, gelb, rot) nach Belastbarkeit der (Zeit-)
Planung aufzuteilen.
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In der Grünen Kategorie werden die Maßnahmen aufgelistet, deren Planfeststellung abgeschlossen und deren Umsetzung in einer absehbaren Zeitschiene realisierbar sind. In der Gelben Kategorie befinden sich die Projekte, wo Planfeststellung und weitgehend auch Umsetzung auf einer belastbaren Zeitschiene möglich erscheinen. In der Roten Kategorie schließlich tauchen die Projekte auf, für die es keine belastbaren Zeitpläne für Planfeststellung und Umsetzung gibt.
Starkregenereignisse haben die Gefahren des Hochwasser nochmal verdeutlicht
Das Ziel müsse im Fokus bleiben, betonte Schlapka: „Auch wenn der Niederrhein in den vergangenen Jahren von größeren Hochwässern verschont wurde, hat das Starkregenereignis im letzten Sommer die Gefahren von Hochwasser nochmal deutlich vor Augen geführt. Der Hochwasserschutz wird von der Öffentlichkeit eingefordert und das verstehen wir als unseren Auftrag.“