Emmerich. Amtsgericht Emmerich hat einen 49-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, der kinderpornografische Schriften besessen und verbreitet hat.
Verstörende und zu höchstem Maße illegale Videos und Bilder brachten einen 49-Jährigen Emmericher nun auf die Anklagebank des Amtsgerichtes. Nicht nur der Besitz, sondern auch die Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Schriften wurden diesem vorgeworfen.
Im Januar als auch März 2020 lud dieser auf Instagram insgesamt drei Videos mit kinderpornografischem Inhalt hoch. Darauf zu sehen waren verschiedene Mädchen im Alter zwischen neun und elf Jahren, die durch ältere Männer sexuelle Gewalt erfuhren. Bei einem Durchsuchungsbeschluss des Angeklagten wurde daraufhin dessen Handy sichergestellt.
Der Suchverlauf zeigte die Neigung des Angeklagten
18 Videos und sechs Bilder kinderpornografischen Inhaltes entlarvten weitere Machenschaften des Angeklagten. Die jüngsten der Kinder auf diesen Dateien waren grade einmal drei Jahre alt. Außerdem fanden sich auf dem Speicher des Gerätes sechs jugendpornografische Bilder, die Mädchen im Alter von maximal 15 Jahren zeigten. Weiter verriet der Suchverlauf, in dem der Verdächtigte nach Kinderpornos suchte, dessen kranke Vorlieben.
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Vor Gericht wagte der Angeklagte eine schwache Verteidigung: „Ich machte das aus Unwissenheit und Dummheit.“ So trat er auf What’s App sowie Instagram bestimmten Gruppen bei, die diese Inhalte mit ihm teilten. Auf die Frage der Richterin, warum er solche dubiosen Gruppen überhaupt aufsuche, schüttelte der Angeklagte den Kopf. „Ich trat nicht wegen der Videos bei, sondern weil ich hoffte, dort eine Frau kennenzulernen“, erklärte der 49-Jährige, der gestand, eine Frau zu suchen, die nicht mehr als 20 Jahre auf dem Buckel hat.
Schlussendlich knickte der Angeklagte ein und gab die Taten zu
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Die kinderpornografischen Videos auf seinem Instagramkonto hochgeladen zu haben, stritt er vorerst ab. Die Beweislage machte dieser Verteidigung jedoch einen Strich durch die Rechnung. So konnte nachgewiesen werden, dass das Konto mit der Handynummer des Angeklagten verknüpft war. Außerdem wurden die unappetitlichen Dateien unter der IP-Adresse eines Klever Restaurants hochgeladen, in dem der 49-Jährige als Küchenhilfe arbeitet.
Die erschlagende Beweislage ließ ihn letztendlich einknicken, woraufhin er die Verbreitung der illegalen Videos gestand. Den Besitz weiterer kinderpornografischer Schriften gab er jedoch nur teilweise zu: „Ich stehe eben auf Videos von jungen Paaren. Ich schätze, dass die Darsteller auf denen, die ich besaß, ungefähr 18 waren.“ Im Interesse aller im Saal, wurde auf die Betrachtung der Beweisbilder verzichtet.
Nach neuer Rechtslage wäre die Strafe härter ausgefallen
Nach einer Zeit der kranken Obsession verließ der Angeklagte die verstörenden Gruppen eigenständig. Außerdem verzichtet dieser seit der Beschlagnahme seines Handys auf technische Geräte. Diese Tatsachen wurden bei der Urteilsfindung zugunsten des 49-Jährigen berücksichtigt.
Er wurde als schuldig befunden und zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf dreijähriger Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 1000 Euro an den Weißen Ring zahlen. Dabei ist der Angeklagte noch glimpflich davon gekommen, da zum Tatzeitpunkt das alte Recht in dieser Strafsache galt. Mittlerweile bringt allein der Besitz eines kinderpornografischen Bildes eine einjährige Freiheitsstrafe.