Emmerich. Verwaltung schlägt vor, Grundlagen für Freiflächen-Photovoltaik in Emmerich zu ermitteln. Nutzungskonflikte mit Windenergie seien zu vermeiden.
Nach einer Bürgeranfrage beschäftigen sich Politik und Verwaltung mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Der Umweltausschuss befasst sich als erstes damit in der Sitzung am Dienstag, 25. Januar, 17 Uhr, im PAN.
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Die Bezirksregierung Düsseldorf forciert die Errichtung solcher Flächen vor allem entlang der Autobahnen. An der A3 in Emmerich gebe es dazu zwar Potenziale, allerdings liegen diese Bereiche auch in landschaftlich schützenswerten Bereichen. Die Verwaltung bittet die Politik, erstmal einen grundsätzlichen Auftrag zu erteilen, die planerischen Grundlagen für die Freiflächen-Photovoltaik zu ermitteln. Außerdem sollen Nutzungskonflikte mit potenziellen Windkraftausbauflächen vermieden werden, weshalb ein Abgleich beider Nutzungsarten vorgeschlagen wird.
Rechtsgrundlage für Windenergie ändert sich häufig
Ähnlich wie bei der Windkraft kann am Ende des Prozesses ein Flächennutzungsplanverfahren angestoßen werden, bei dem Ziele und Faktoren geprüft und festgelegt werden.
In diesem Zuge möchte die Verwaltung auch das bestehende Windkraftkonzept weiterzuführen und zu überprüfen, um künftige Potenzialflächen zu definieren. Da sich häufiger die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert hätten, sei eine Integration in den Flächennutzungsplan erschwert. Es könnte sogar sein, dass der rechtliche Rahmen sich erneut ändert, bevor das Verfahren abgeschlossen ist. Dennoch sollten Nutzungskonflikte mit der Freiflächen-Photovoltaik verhindert werden.