Emmerich. . Geplante Änderung des Landesentwicklungsplanes würde Emmerich kaum Möglichkeiten für weitere Windenergieanlagen lassen. Politiker diskutieren.

Es ist möglich, dass im Stadtgebiet von Emmerich künftig keine weiteren Windenergieanlagen errichtet werden können. Dies geht aus der Stellungnahme der Stadt Emmerich zur geplanten Änderung des Landesentwicklungsplanes hervor, die die Politik in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am Dienstag, 19. Juni, 17 Uhr, im Rathaus billigen soll.

Die Kommunen sollen mehr Verantwortung erhalten

Grundsätzlich möchte die Landesregierung den massiven Ausbau der Windenergie drosseln, trägt damit auch den Bedenken aus der Bevölkerung Rechnung. Zugleich soll die Verantwortung für die Entwicklung potenzieller Gebiete auf die Kommunen verlagert werden. Aber die Landesregierung hat auch die Absicht formuliert, dass die Kommunen weiterhin engagiert die Windenergie vorantreiben. Die Städte könnten sogar weitere Flächen für Windenergie darstellen außerhalb von regionalplanerisch festgelegten Vorranggebieten.

Es wird erwartet, dass die Kommunen sich dabei nicht mit Mindestzielen zufrieden geben, sondern „im Interesse der landesweiten Zielsetzung von zwei Prozent der Flächenkulisse, darüber hinausgehendes Engagement zeigen“.

Für Emmerich könnte es schwierig werden

Bei dem im Landesentwicklungsplan (LEP) vorgesehenen Rahmenbedingungen würde es für Emmerich schwierig, die schon geplanten Windenergie-Zonen umzusetzen.

arum wird es in Emmerich schwierig mit weiteren Ausweisungen? Windkraftanlagen sollen künftig einen Abstand von 1500 Metern zu Siedlungsbereichen einhalten müssen (Ausgenommen Repowering von Altanlagen). Durch diese Regelung wird der derzeitig in Aufstellung befindliche Sachliche Teilflächennutzungsplan Windenergie samt der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich konterkariert.

Weitere Flächen sind wegen Tabukriteren nicht verfügbar

Die geplanten vier Konzentrationszonen für Windenergie im nördlichen, landwirtschaftlich geprägten Stadtgebiet von Emmerich würden durch die neue Abstandsregelung – auch in Richtung der Siedlung in den Niederlanden – derart verkleinert, dass hier keine Windenergieanlage mehr errichtet werden könnte. Weitere Flächen sind aufgrund der definierten Tabukritieren in Emmerich nicht mehr verfügbar.

In Sachen Windenergie hätte Emmerich sein Potenzial ausgeschöpft. Der LEP würde dem vom Rat beschlossenen Windenergiekonzept widersprechen. Die Verpflichtung der Kommune der Windenergienutzung substanziell genügend Raum anzubieten, könnte nicht erfüllt werden.

Windenergieerzeugung im Wald nicht mehr priviligiert

„Der formulierte Grundsatz ist im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen, und damit grundsätzlich einer Abwägung zugänglich“, heißt es in der städtischen Stellungnahme: „Durch die bereits angestellten Untersuchungen sind auch geringere Abstände zu Wohnbebauung erwiesenermaßen verträglich. Jedoch wird durch den formulierten Grundsatz eine Erwartungshaltung bei den Anwohnenden aufgebaut, die im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung sehr sorgfältig abzuwägen ist.“

Weitere Aussagen im LEP, die für Emmerich weniger ins Gewicht fallen: Es soll keine Verpflichtung mehr geben, Vorrangzonen für die Windenergie auszuweisen. Windenergieerzeugung im Wald soll nicht mehr priviligiert werden.
Grundsätzlich begrüßt die Stadt Emmerich die Änderungen im Landesentwicklungsplan, „da sie den Kommunen deutlich mehr Handlungsspielraum bei der Entwicklung von Siedlungsflächen geben und die Einschränkung der kommunalen Planungshoheit herabgesetzt wird“.

Der Kompromiss mit Bauern ist in Gefahr

Bei den Gebieten für den Schutz der Natur räumt der LEP ein, Bereiche zu konkretisieren, in denen der Naturschutz Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Nutzungsansprüchen hat und die als Grundgerüst des landesweiten Biotopverbundes zu erhalten und zu entwickeln sind. In Emmerich ist dies schon etwa in der Hetter südlich der A3, am Dornicker Hafen beziehungsweise in der Dornicker Ward geschehen.

Aber: „Die Schutzkulisse am Niederrhein ist nach Auffassung der Stadt Emmerich mittlerweile so umfangreich, dass zusätzliche Ausweisungen den derzeit mühevoll erreichten Kompromiss mit der Landwirtschaft ernsthaft gefährden würden.“

Der Abbau von Bodenschätzen soll erleichtert werden

Ferner soll im LEP der Abbau von Bodenschätzen erleichtert werden. Mit Blick auf die langen Genehmigungsverfahren geht die Absicht der Landesregierung im Koalitionsvertrag dahin, die Ausweisung von Versorgungs- und Reservezeiträumen zur Absicherung der Rohstoffwirtschaft wieder auf 25 Jahre für Lockergesteine und auf 35 Jahre für Festgesteine festzulegen.

Diese Vorgehensweise läuft zum Beispiel insofern dem Abgrabungskonzept des Kreises Kleve zuwider, als dieses mit den angehörigen Kommunen gemeinsam erarbeitete Konzept eine restriktive Auslegung des Abbaus von Rohstoffen – insbesondere Kiesen und Sanden – vertritt, und die einer Ausweitung der Genehmigungspraxis sowie einer Flexibilisierung der bisherigen Abgrabungspolitik kritisch gegenübersteht.

<<<LEP LEGT STRATEGISCHE ZIELE FEST

Der Landesentwicklungsplan (LEP) legt die mittel- und langfristigen strategischen Ziele zur räumlichen Entwicklung in NRW für die kommenden rund 15 Jahre fest. Es geht um die räumliche Struktur, Kulturlandschaften, Klimaschutz, grenz- und regionen-übergreifende Arbeit, Siedlungsräume, Freiräume, Verkehr, Rohstoffversorgung und Energieversorgung. Der Entwurf sieht Ziele der Raumordnung mit bindendem Charakter vor. Und Grundsätze der Raumordnung, dessen Aussagen als Vorgaben für nachfolgende Abwägungen dienen.

Die Kommunen reichen nun ihre Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen ein.