Elten. Die Bezirksregierung Düsseldorf erteilt der Luitgardisschule Elten eine Ausnahmegenehmigung, so dass Eingangsklasse mit 12 Kindern gebildet wird.
Es steht nicht gut um die Luitgardisschule in Elten. Für die Eingangsklasse im Schuljahr 2022/2023 gibt es nur 16 Anmeldungen. Vier Kinder wurden auf Antrag der Eltern zurückgestellt, so dass dann de facto lediglich zwölf Kinder die Eingangsklasse bilden werden.
Luitgardisschule Elten verfehlt die Mindestschülerzahl deutlich
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Auch die vom Land vorgegebene Gesamtgröße von mindestens 92 Schülern unterschreitet die Luitgardisschule ab dem nächsten Schuljahr deutlich. „Wir sehen die Entwicklung mit Sorge“, sagte dann auch Rektorin Anke Neubauer auf der jüngsten Sitzung des Schulausschusses.
Auf der Ausschusssitzung wurde allerdings deutlich, dass Lokalpolitiker, Schulleitung oder auch die Emmericher Stadtverwaltung höchstens noch als Passagiere im Boot sitzen. Das Ruder haben andere übernommen. In diesem Fall die Bezirksregierung in Düsseldorf.
Stadt Emmerich führt ein Gespräch mit der Bezirksregierung Düsseldorf
Bürgermeister Peter Hinze teilte mit, dass ein Gespräch mit der Bezirksregierung am 27. Januar angesetzt ist. Vorgesehen ist, dass daraufhin dann, vermutlich am 24. Februar, die Schulplanungskommission tagen soll. „Wenn wir mit der Bezirksregierung gesprochen haben, können wir sehen, was möglich ist“, so der Bürgermeister, der immerhin mitteilen konnte, dass am 4. Januar die Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung eingegangen ist, so dass die Eingangsklasse mit nur zwölf Schülern im Sommer auch wirklich an den Start gehen kann.
Trotz Ausnahmegenehmigung bleibt das Grundproblem
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Wie der Begriff Ausnahmegenehmigung schon impliziert, bleibt das Grundproblem bestehen: An der Luitgardisschule werden aktuell 91 Kinder unterrichtet. 23 davon besuchen die vierte Klasse. Sollten alle Viertklässler auf die weiterführende Schule wechseln, würden ab dem kommenden Schuljahr nur noch 80 Kinder an der Eltener Grundschule unterrichtet. Zwölf weniger als die gesetzlich vorgegebene Mindestgröße.
Eltens Ortsvorsteher Albert Jansen (CDU) wunderte sich und fragte: „Wo sind die Schüler denn alle geblieben?“ Ins gleiche Horn stieß auch Ludger Gerritschen (SPD), der daran erinnerte, dass er im Jahr 1959 mit insgesamt 60 Kindern in Elten eingeschult worden sei, obwohl die damals unter niederländischer Verwaltung stehende Gemeinde viel weniger Einwohner als heute gehabt habe.
Stadtverwaltung nennt konkrete Zahlen zu den Schüleranmeldungen in Elten
Den Ausschussmitgliedern wurden dann von der Stadtverwaltung auch neue Zahlen präsentiert. So gibt es im Ortsteil Elten 24 Kinder, die ab dem Sommer schulpflichtig werden. Drei davon werden in den Niederlanden eingeschult und zwei in Hüthum. Über drei Kinder hat die Stadtverwaltung keine Informationen, wobei die Vermutung nahe liegt, dass auch diese Kinder wohl in den Niederlanden unterrichtet werden.
Dependance-Lösung mit Hüthum ist eine Möglichkeit
„Unser Ziel ist der Erhalt des Schulstandorts Elten“, bekräftigte Bürgermeister Hinze. „Es kann aber sein, dass sie keine eigenständige Schule mehr ist“. Sprich: Eine Dependance-Lösung – vermutlich mit Hüthum – könnte als Rettungsanker für den Standort Elten geworfen werden.
>>> Elternbefragung gefordert
Christopher Papendorf, Vorsitzender der Bürgergemeinschaft Emmerich, monierte, dass nicht bekannt sei, warum Eltern aus Elten ihre Kinder nicht in Elten auf die Schule schicken würden. „Das können ja ganz profane Gründe sein“, meinte er. Deshalb formulierte er den Antrag, dass eine Elternbefragung durchgeführt werden soll. Auch das Gedankenspiel einer Euregio-Schule warf er in den Raum.
„Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich als Elternteil begründen muss, warum ich mein Kind auf einer anderen Schule anmelde“, äußerte unter anderem Ausschussvorsitzende Elisabeth Braun Bedenken. Einen Vorschlag formulierte Bürgermeister Peter Hinze: „Der Antrag kann aufrecht erhalten bleiben, aber die Frage ist, ob er jetzt Sinn macht, wo wir gar nicht wissen, wie läuft das Gespräch mit der Bezirksregierung und wie läuft die Schulplanungskommision.“ Man sollte auf verlässliche Informationen warten und dann den Antrag formulieren. Mit dieser Vorgehensweise war die BGE einverstanden.