Düsseldorf. . Für den Mord an seinem kleinen Bruder ist ein 17-jähriger Gymnasiast in Düsseldorf zu Jugendhaft verurteilt worden. Der Selbstmord seines Vaters habe den Jugendlichen aus der Bahn geworfen. Die Hintergründe der Tat konnte aber auch der Prozess am Landgericht nicht zutage fördern.
Vier Jahre Jugendstrafe wegen Mordes und versuchten Mordes. So lautet das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts für den 17-Jährigen, der vor einem halben Jahr seinen kleinen Bruder erwürgte und versucht hat, auch seine Mutter zu töten. Das Urteil des Gerichts bleibt weit unter der Forderung des Staatsanwalts: Er hatte acht Jahre Haft gefordert.
Niedergeschlagen habe der Jugendliche das Urteil angehört, sagte der Sprecher des Landgerichts. Er habe auch darauf verzichtet, vor dem Urteil noch etwas zu sagen. Wegen des Alters des Angeklagten war die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen.
Hintergründe der Tat konnten nicht aufgeklärt werden
Was genau den damals 16-Jährigen zu der schrecklichen Tat getrieben hat, konnte das Gericht nicht aufklären. Er hat zwar alles zugegeben, konnte aber kein Motiv nennen. Nach seiner Aussage sahen die Brüder am Nachmittag des 5. März gemeinsam fern. Dabei sei ihm die Idee gekommen, den Bruder zu töten, hat der Angeklagte im Prozess berichtet.
Er rang den Zwölfjährigen zu Boden, setzte sich auf dessen Brust. und drückte ihm mit den Händen die Luft ab, bis er tot war. Die Mutter kam später, entdeckte dann in der Abstellkammer den leblosen Körper, schrie verzweifelt um Hilfe. Da würgte der 16-Jährige auch sie und schlug mit einer Hantel auf sie ein.
Die 51-Jährige wehrte sich, floh zu einer Nachbarin, die die Polizei alarmierte. Die konnte den 16-Jährigen festnehmen, der dabei war, seinen Selbstmord vorzubereiten.
17-jähriger Angeklagter galt als Vorzeigekind
Die Tat ist auch deshalb so rätselhaft, weil der Junge bis dahin ein „Vorzeigekind“ war: ein guter Schüler am Gymnasium, er hatte Freunde und war nie durch Gewalt aufgefallen. „Er ist sicher nicht typische junge Kriminelle“, fand auch der Vorsitzende Richter Werner Arendes. Er habe viel Potenzial.
Problematisch wurde der Junge nach dem Selbstmord des Vaters 2011. Die Eltern waren geschieden, der Vater hatte eine neue Frau und mit ihr einen weiteren Sohn. An diesem Halbbruder hing der Angeklagte. Nach dem Tod des Vaters wollte seine Mutter, dass er auch den Halbbruder nicht mehr besucht.
Geständnis und Depression wirkten sich strafmildernd aus
Der Junge schrieb schlechte Noten, schwänzte, traf keine Freunde mehr und saß viel Zeit vor dem Computer, was zu Konflikten mit der Mutter führte. Er soll in der Zeit 30 Kilo zugenommen haben. Ein Gutachter bescheinigte ihm eine Depression, das Gericht ging daher von eingeschränkter Schuldfähigkeit bei der Tat aus. Strafmildernd wirkte auch das Geständnis.
Über das Motiv könne man nur spekulieren, so Richter Arendes. Ob der Angeklagte den Bruder aus Eifersucht tötete, ob er eigentlich die Mutter treffen wollte, bleibt offen.