Düsseldorf. . Das Amtsgericht Düsseldorf hat der Vermieterin von Friedhelm Adolfs Recht gegeben: Der 75-jährige Kettenraucher muss seine Wohnung verlassen, so lautet das Urteil. Der Richter betonte, dass es sich dabei nicht um eine Grundsatzentscheidung, sondern einen “extremen Einzelfall“ handele. Doch der Witwer will den Entscheid nicht hinnehmen.

Jetzt weiß es Friedhelm Adolfs offiziell: Schweres Rauchen kann im Extremfall zur Kündigung der Wohnung führen. Das hat das Düsseldorfer Amtsgericht am Mittwoch entschieden. Der 75-jährige Witwer muss nach 40 Jahren aus seiner kleinen Zweizimmerwohnung in der Nähe des Düsseldorfer Eisstadions ausziehen. Seine Vermieterin hatte nach mehreren Mahnungen auf Räumung geklagt.

Ein Vermieter müsse es nicht dulden, wenn „erhebliche Qualm-Mengen“ im Treppenhaus für die anderen Mieter zu einer „unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung“ führen, sagte Richter Tobias Rundel am Morgen. Dadurch werde die Gesundheit anderer gefährdet. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn habe Vorrang vor dem Recht auf freie Entfaltung des Rauchers (Az.: 24 C 1355/13).

Natürlich war es Rundel wichtig zu beteuern, dass es nicht um eine Grundsatzfrage gehe, sondern um den „extremen Einzelfall“ eines Rauchers, der niemals lüfte. Adolfs hatte das über seine Anwältin zwar bestritten, laut Gericht aber zu spät im Verfahren, um noch eine Beweisaufnahme zu rechtfertigen.

Gekündigter Adolfs will "auf jeden Fall" in Berufung gehen

Adolfs räumte im Gespräch ein, dass er da womöglich „nicht so gut beraten“ war. Zunächst hatte sein Rechtsbeistand offenbar nicht dem Vorwurf der Geruchsbelästigung widersprochen, sondern darauf gepocht, dass Adolfs ja schon immer geraucht habe, was sei denn nun neu?

Er kündigte an, dass er „auf jeden Fall“ in Berufung gehen werde. Bis dahin lässt ihn die Vermieterin im Haus wohnen, wie ihre Anwältin kurz nach der Verkündigung des Urteils am Morgen versicherte. Adolfs’ Anwältin Nina Plein sagte, sie sehe gute Chancen in der nächsten Instanz, zumal das Landgericht ihrem Mandanten Prozesskostenhilfe gewährt habe. Das passiert nur, wenn man glaubt, der Antragsteller könne den Prozess gewinnen.

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Die Hilfe hatte Richter Rundel mangels Erfolgsaussichten zuvor abgelehnt. Plein beharrte zudem darauf, dass sie innerhalb der gültigen Fristen dem Inhalt der Klage widersprochen habe. Damit der Fall in die nächsthöhere Instanz kommen kann, müssten allerdings Verfahrensfehler vorliegen.

Mieterverein: Konflikte unter Nachbarn werden zunehmen

Michaelo Damerow, stellvertretender Geschäftsführer und Jurist des Mieterschutzvereins Düsseldorf, geht davon aus, dass die Zahl der Konflikte unter Nachbarn steigen wird. Das werde dann aber wohl eher ein Thema für die Mietervereine, die sich um Schlichtung bemühen, als für die Gerichte: „Ich habe in 25 Jahren nur zwei, drei solcher Fälle vor Gericht erlebt, man hat als Vermieter praktisch kaum eine Chance, damit durchzukommen.“

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Den Fall Adolfs sieht auch er daher als „einen Einzelfall“. Er hätte sich ein Beweisurteil gewünscht. „Dann hätte man auch über das widersprüchliche Verhalten der Vermieterin sprechen können, die ihm ja 2008 noch einen neuen Mietvertrag gegeben hat, obwohl sie doch wusste, wie stark er raucht.“

Dietmar Wall, Jurist des Deutschen Mieterbundes in Berlin, zeigte sich überrascht: „Bisher galt die Wohnung als unantastbares Refugium, das wird nun eingeschränkt.“ Er gab allerdings Entwarnung für Raucher: „Sie müssen nicht grundsätzlich fürchten, dass ihnen gekündigt wird.“ Von einer „völligen Kehrtwende“ sprach Erik Uwe Amaya von „Haus & Grund Rheinland“: „Die Gesundheitsbeeinträchtigung ist in dieser Frage ein neues Element.“

Der Bundesgerichtshof hat das uneingeschränkte Rauchen in Wohnungen gestattet. Aber nur solange sich die Substanz der Wohnung nicht stark verschlechtert.