Düsseldorf. Am 20. Dezember 2012 blieb in Düsseldorfer Stadtteil Eller ein Bus aus bisher ungeklärter Ursache mitten auf den Zugschienen stehen. Der Fahrer reagierte schnell und brachte die Passagiere in Sicherheit. Der Bus wurde von zwei Zügen zermalmt. Nun steht fest: Die Staatsanwaltschaft sieht keine Schuld beim Busfahrer.
Das Wunder von Eller wird keine strafrechtlichen Folgen für den Busfahrer haben. Die Staatsanwaltschaft wird die Ermittlungen gegen 51-Jährigen einstellen. Ihm kann keinerlei Verschulden dafür nachgewiesen werden, dass am 20. Dezember 2012 der Bus auf dem Bahnübergang liegen blieb und dann von zwei Zügen zerstört wurde.
Der Fahrer wurde bereits als Held gefeiert. Denn er hatte die Passagiere aus dem Bus geführt, als sich der nicht mehr bewegen ließ. Der Wagen der Linie 721 war auf dem Weg zum Flughafen auf den Bahnübergang „Am Hackenbruch“ gefahren. Mitten auf den Schienen ging der Motor aus. Mehrfach versuchte der Fahrer, neu zu starten, doch ohne Erfolg.
Zwei Züge zerrissen den Bus
Als sich die Schranken senkten, versucht er noch, einen Notruf über Funk zu senden, dann brachte er sich und die drei Passagiere in Sicherheit. Nur wenig später rollten von beiden Seiten Züge an: ein Güterzug aus Duisburg mit 22 Waggons, darunter Kesselwagen für Gas, ein Güterzug aus Köln mit 33 Waggons und zwei Loks. Beide Züge waren 80 Stundenkilometer schnell.
Für Notbremsungen war es zu spät. Die Züge zerrissen den Bus, entgleisten, eine Lok fuhr bis in einen Kleingarten. Doch die Lokführer blieben fast unverletzt. Auch die Gasbehälter, in denen sich Gasreste befanden, blieben ganz. So bestand keine Explosionsgefahr.
Gegen den Fahrer hatte die Staatsanwaltschaft wegen „Gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr“ ermittelt. Doch es lag weder an fehlendem Treibstoff – im Tank waren noch 15 Liter – noch daran, dass der Motorschaden vorhersehbar war. Zeugen bestätigten, dass der Bus bis dahin ohne Mucken gefahren war.
Auch den Lokführern ist übrigens nichts vorzuwerfen. Sie fuhren mit angemessenem Tempo und bei geschlossenen Schranken.