Düsseldorf. Thomas M., der ehemalige Geschäftsführer eines Edel-Bordells an der Rethelstraße, sitzt wieder im Gefängnis. Das Oberlandesgericht hatte einen zunächst aufgehobenen Haftbefehl neu erlassen. Der 47-Jährige ist nach Ansicht der Justiz einer der Drahtzieher des kriminellen Netzwerks, das Bordellgäste betäubte und ausraubte.

Neue Enwicklungen in der Düsseldorfer Rotlicht-Affäre. Das Oberlandesgericht (OLG) hat den Haftbefehl gegen den Hauptverdächtigen Thomas M. wieder in Kraft gesetzt. Am Montagabend wurde der 47-Jährige, der von Juli bis Oktober bereits in Untersuchungshaft saß, erneut verhaftet. Dies geschah vor dem Eingang eines der Edelbordelle an der Rethelstraße. Auch den Haftbefehl gegen Oguz K. hat das Gericht wieder in Kraft gesetzt. er stellte sich am Dienstag freiwillig.

Nach der Razzia im Rotlichtviertel Anfang Juli, bei der neben Thomas M. und Oguz K. auch Szenegröße Bert Wollersheim festgenommen worden war, hatte das Landgericht nach und nach alle der elf Haftbefehle wieder aufgehoben. Die Richter hatten den Ermittlern einseitige und willkürliche Auslegung der angeblichen Beweismittel vorgeworfen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein.

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Es bestehe Flucht- und Verdunkelungsgefahr

Das OLG hingegen sieht aufgrund der bisherigen Ermittlungsergebnisse Anhaltspunkte dafür, dass Thomas M. als ehemaliger Geschäftsführer Hintermann und Anführer der Bande ist, die finanzkräftigen Kunden der Edel-Puffs betäubt haben soll, um dann deren Konten zu plündern. „Er habe die ‘Geschäftspolitik’ in den Bordellen bestimmt und die maßgeblichen Personalentscheidungen getroffen. Er soll selbst aktiv daran mitgewirkt und Mitarbeiter angewiesen haben, Gäste ‘auszunehmen’“, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Begründung für die erneuten Haftbefehle.

Die erneute Untersuchungshaft sieht der Senat deshalb als gerechtfertigt an, da Flucht- und Verdunkelungsgefahr bestehe. Thomas M. habe ausreichend finanzielle Möglichkeiten, sich dem Verfahren - etwa durch seine Kontakte zur Rockerbande Hells Angels - zu entziehen, so die Argumentation der Richter. Dies gelte auch für den Beschuldigten Oguz G..

Wieder frei: Bert Wollersheim

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Dass das OLG nun ihrer Einschätzung gefolgt ist, wollte man bei der Staatsanwaltschaft nicht kommentieren. Bei der Polizei aber reagierte man offen erfreut: „Das hat uns nicht überrascht“, so Sprecher Andreas Czogalla. „Wir waren von Anfang an überzeugt, dass die Beweise so erheblich waren, um eine Haft zu rechtfertigen.“

Bert Wollersheim bleibt weiterhin frei

Die Anwälte der beiden Männer dagegen zeigten sich gelassen. Benedikt Pauka, Verteidiger Anwalt von Thomas M., sagte: „Wir nehmen das zur Kenntnis und sehen der Hauptverhandlung zuversichtlich entgegen.“ Ähnlich äußerte sich der Anwalt von Oguz G, Abdou Gabbar: „Es wird uns gelingen, der Staatsanwaltschaft einiges entgegen zu setzen.“

Einen Verdächtigen, der bis jetzt in Haft gesessen hat, ließ das OLG mit Meldeauflagen gehen. Meldeauflagen gab es auch für eine Mitarbeiterin, die schon länger auf freien Fuß war. Aufgehoben wurde der Haftbefehl gegen die Geschäftsführerin der Betreibergesellschaft. Wollersheim bleibt weiterhin frei. Gegen seine Entlassung war die Staatsanwaltschaft nicht mehr vorgegangen, weil neue Zeugenaussagen ihn inzwischen entlastet hatten. (kati/mawo)