Düsseldorf.. Nach der Razzia im Düsseldorfer Rotlicht-Milieu hat das Landgericht nun auch den Hauptverdächtigen aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Aufhebung der Haftbefehle schon Beschwerde eingelegt. Hinter Gitter sind jetzt nur noch zwei von seinerzeit elf Verdächtigen.

Da waren es nur noch zwei – zwei Verdächtige im Rotlicht-Skandal, die noch in Untersuchungshaft sitzen. Bei der Razzia am 3. Juli hatten die Ermittler elf Personen festgenommen, darunter Bordell-König Bert Wollersheim. Doch das Landgericht ließ nicht nur ihn, sondern die meisten der Verdächtigen frei, am Dienstag auch den Hauptverdächtigen Thomas M. (47). Es könne zwar sein, dass es einzelne Straftaten in Bordellen gegeben habe. Aber ob diese von oben angeordnet wurden, sei nicht sicher.

Angeblich Freier mit K.o-Tropfen außer Gefecht gesetzt

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen rund 80 Personen aus dem Rotlicht-Milieu wegen schweren Raubes, Erpressung, Betrug, Computerbetrug, schweren Bandendiebstahl und gefährlicher Körperverletzung. Nach Ansicht der Ermittler waren sie daran beteiligt, reihenweise Freier beim Bordell-Besuch mit K.o.-Tropfen und Kokain außer Gefecht zu setzen, um dann ihre Kreditkarten bis ans Limit zu belasten.

Über zehn Monate hatten die Beamten ermittelt, bevor sie mit einer Großrazzia dagegen vorgingen. Mehr als 40 Amüsierbetriebe, Bordelle, Wohnungen und Geschäfte wurden durchsucht. In Haft kamen unter anderem die beiden Gesellschafter der Bordell-Gesellschaft, Bert Wollersheim (61) und Thomas M. sowie die Geschäftsführerin Inka S. (40).

Doch ihre Anwälte legten erfolgreich Haftbeschwerde ein: Das Landgericht hob in den letzten Wochen ihre Haftbefehle auf, da es jeweils keinen dringenden Tatverdacht wegen eines systematischen Vorgehens sah. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um nicht abgesprochene, zufällig ähnliche Taten einzelner Beschuldigter handle. Zufrieden zeigte sich damit Rechtsanwalt Benedikt Pauka, Verteidiger von Thomas M., der die Beweise stets nicht ausreichend genannt hatte: „Die Staatsanwaltschaft ist da polizeilichen Interessen gefolgt und hat jetzt dafür die Quittung erhalten. Wer die Backen dick macht, kann nicht pfeifen.“

Hinter Gitter sind jetzt nur noch zwei Personen. Einer steht am 29. Oktober wegen Drogenhandels vor Gericht. Nur noch ein Mann sitzt wegen der K.o.-Tropfen-Vorwürfe. Seine Haftbeschwerde hat das Landgericht als unbegründet verworfen.

Oberlandesgericht entscheidet, ob Verdachtsmomente für U-Haft ausreichen

Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Aufhebung der Haftbefehle von Thomas M., Inka S. und Bordell-Mitarbeiter Oguz G. (31) Beschwerde eingelegt. Die prüft nun die Generalstaatsanwaltschaft, leitet sie dann an das Oberlandesgericht weiter. Das muss entscheiden, ob die Verdachtsmomente für eine Untersuchungshaft ausreichen. Gegen die Haftentlassung von Bert Wollersheim will die Staatsanwaltschaft nicht vorgehen. Neue Zeugenaussagen hätten ihn teilweise entlastet.