Düsseldorf.. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Bordelle des Rotlicht-Königs Bert Wollersheim geschlossen bleiben. Die Stadt Düsseldorf hatte nach der Razzia die Gewerbeerlaubnis für vier Etablissements widerrufen. Wollerheim dürfe zwar weiter Gewerbe betreiben – aber nur, wenn es kein Bordell oder eine Gaststätte ist, so das Gericht.

Die Bordelle von Rotlicht-König Bert Wollersheim (61) bleiben geschlossen. Er darf ein neues Gewerbe betreiben – aber nur, wenn es kein Bordell oder eine Gaststätte ist. Das ist das Ergebnis einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht am Dienstag.

Die Stadt hatte im Juli die Bordelle an Rethel- und Worringer Straße geschlossen, im August den Club an der Mintropstraße. Anlass waren die Vorwürfe unter anderem wegen Erpressung, schweren Raubes und Betruges gegen Wollersheim und mehrere weitere Personen. Sie sollen in den Bordellen systematisch Freier betäubt und dann ihre Kreditkarten belastet haben.

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen rund 80 Beschuldigte

Bei einer Großrazzia Anfang Juli hatten Ermittler Gaststätten und Wohnungen im Rotlichtmilieu durchsucht, zahlreiche Personen festgenommen, darunter Bert Wollersheim, einer der Gesellschafter der Betreibergesellschaft PRD GmbH. Er ist inzwischen wieder auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen rund 80 Beschuldigte. Sieben sitzen in Untersuchungshaft, auch Thomas M., ebenfalls Gesellschafter der PRD. Er soll der Haupttäter sein.

Das Ordnungsamt hatte eine erhebliche Gefährdung von Clubbesuchern gesehen: Auch sie könnten Opfer solcher Attacken werden. Zudem hatte es die Zuverlässigkeit der PRD-Geschäftsführerin angezweifelt, die ebenfalls in U-Haft sitzt.

Verbot jedweder weiteren Gewerbeausübung wird aufgehoben

Gegen die Schließung stellte die PRD Eilanträge beim Verwaltungsgericht: Die Betriebe sollten bis zur Klärung der Vorwürfe geöffnet bleiben dürfen. Darüber verhandelten nun Anwälte und Richter in einem nicht öffentlichen Erörterungstermin. Sie einigten sich, dass die Gewerbeuntersagung für die vier Betriebe bestehen bleibt. Aber das Verbot jedweder weiteren Gewerbeausübung wird aufgehoben – soweit sie sich nicht auf Bordell- und Gaststättenbetriebe bezieht. Die PRD zog ihre Eilanträge zurück.