Düsseldorf. . Eine Frau muss sich wegen des Todes ihrer pflegebedürftigen Mutter (77) vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten. Der Staatsanwalt geht davon aus, dass die Mutter beim Heben ins Bett tödlich verletzt wurde. Der Prozessauftakt lässt ein trauriges Familiendrama erahnen.

Sie soll schuld sein am Tod ihrer Mutter (77): Seit Freitag steht eine 49-Jährige wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht Düsseldorf. Der Staatsanwalt warf ihr vor, ihre pflegebedürftige Mutter vernachlässigt, schließlich beim Heben ins Bett tödlich verletzt zu haben. Der Prozess begann mit dem Verlesen der Anklage, die ein trauriges Familiendrama ahnen lässt.

Seit 2009 soll die Tochter ihrer zuckerkranke Mutter betreut haben. In dieser Zeit habe sich deren Zustand verschlechtert, sie soll über Zahnschmerzen geklagt und den Appetit verloren haben, bis sie allgemein über Schmerzen jammernd im Bett lag. Die alte Frau soll aber selbst einen Arztbesuch verweigert haben.

Als sie im Dezember 2010 ihre Meinung änderte, soll die Tochter zwar einen Arztbesuch angekündigt haben, der aber nie stattfand. Spätestens an Weihnachten 2010 soll der Angeklagten klar gewesen sein, dass die Mutter bald sterben würde.

Der Vorwurf der Anklage: Sie habe keine Hilfe geholt, um den schlechten Pflegezustand der Mutter zu verbergen. Denn die 77-Jährige soll bei 1,53 Metern Größe auf 31,5 Kilo abgemagert sein und an Hüfte und Steißbein Liegegeschwüre gehabt haben.

Am Hals ins Bett gezogen

Im Januar 2011 soll die Situation eskaliert sein. Statt die Mutter wie nun angekündigt ins Krankenhaus bringen zu lassen, soll die Tochter sie in der Nacht auf den 20. Januar unversorgt gelassen haben. Am Morgen soll die 77-Jährige auf dem Boden gelegen haben. Die Tochter soll sie am Hals ins Bett gezogen, sie dann dort sitzen lassen haben, obwohl sie nicht mehr sitzen konnte.

Die alte Frau soll dann kopfüber aus dem Bett gestürzt sein, die Tochter sie erneut am Hals aufs Bett gezogen haben. Dabei habe sie so fest zugepackt, dass der Kehlkopf brach. Kurz darauf soll die alte Frau gestorben sein.

Nach der Anklageverlesung erklärte der Vorsitzende Richter, dass auch eine Verurteilung wegen Totschlags, aber auch eine wegen Körperverletzung mit Todesfolge möglich sei. Dann trafen sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger zu einem Rechtsgespräch. Nun soll zunächst eine Sachverständige die Angeklagte begutachten. Der Prozess geht Mitte April weiter.