Düsseldorf. .
Seit fünf Jahren kämpft Paul Deman dafür, dass seine pflegebedürftige Tochter (10) einen Ausgleich dafür bekommt, dass ihre Mutter 2006 an einer unerkannten Hirnblutung starb. Nachdem er an die Öffentlichkeit ging, bot die Kaiserswerther Diakonie nun einen Vergleich an.
Die Grundschullehrerin (39) erlitt 2006 eine Hirnblutung. In der Kaiserswerther Diakonie hielt man ihre Schmerzen für Muskelverspannungen. Sie starb zwei Wochen später. Und hinterließ eine schwer behinderte Tochter, die ganztägig betreut werden muss.
Ihr Lebensgefährte Paul Deman verklagte im Namen der Tochter die Klinik, der Arzt habe einen Kunstfehler begangen. Die Klinik soll dem Kind gut zwanzig Jahre eine Rente von 900 Euro im Monat zahlen, insgesamt 270 000 Euro.
Die Klinik wehrte sich, im letzten Jahr kam es endlich zum Prozess, das Landgericht stellte einen Kunstfehler fest. Doch die Klinik ging in Berufung. Der für gestern angesetzte Termin im Oberlandesgericht wurde aber aufgehoben, ein neuer Termin steht noch nicht fest.
Erstmals seit 2006 meldete sich aber inzwischen die Klinik, bot als Vergleich an, sofort 150 000 Euro zu zahlen. Paul Deman ist das zu wenig. Und er ist enttäuscht, dass er immer noch kein Wort des Bedauerns von der Klinik gehört hat.