Düsseldorf. .
„Es ist mir ein Rätsel, warum sie mich angezeigt hat.“ So hatte die 71-Jährige ihre Unschuld beteuert. Das Amtsgericht hat sie zu 6475 Euro Geldstrafe verurteilt, weil sie die Lebensversicherung der Tochter einer Freundin für sich verwendete. Ihre Berufung wurde jetzt abgewiesen.
Eine ehemalige Arbeitskollegin hatte - als sie pflegebedürftig wurde - gern die Hilfe der Seniorin angenommen. Denn auch die Tochter der hilfebedürftigen Frau tat sich schwer mit Formularen und Behörden. So hat die 71-Jährige auch bei der Beantragung des Pflegegelds geholfen.
„Ich habe so viel gemacht“, berichtete sie im Prozess. „Ich war einkaufen, habe gekocht.“ Die Tochter dagegen habe sich wenig gekümmert, lieber Geld ausgegeben. „Ich habe ihr gesagt: ,Du bist ja kaufsüchtig.’“
Die Tochter hatte, als das Geld wegen der Pflegebedürftigkeit der Mutter knapp wurde, ihre Lebensversicherung gekündigt. Auch dabei hatte ihr die Angeklagte geholfen. Das gab sie zu. Aber danach habe sie die Sache vergessen.
Sie bestritt, dass sie beauftragt war, mit dem Geld der Versicherung, rund 28 000 Euro, ein Sparkonto zu eröffnen und dass sie das Geld stattdessen aber auf ihr eigenes Konto eingezahlt hatte. Die Tochter hatte auf Nachfragen zu hören bekommen, das Finanzamt habe das Geld wegen Steuerschulden eingezogen.
Die Einzahlung von 20 000 Euro auf ihr Konto versuchte die Angeklagte damit zu begründen, dass es Bargeld gewesen sei, das sie nicht länger zu Hause haben wollte. Sie habe durch Ausführen von Hunden ihre Rente aufgebessert, das Geld in ihren Schrank gelegt. Als sie umzog, habe sie es lieber zur Bank gebracht. „Ich wusste gar nicht, dass es so viel war.“ Doch diese Erklärungen überzeugten das Gericht nicht. Mit der Verwerfung der Berufung ist das Urteil rechtskräftig.