Düsseldorf. .
Schweren Raub mit Hilfe eines K.o.-Mittels wirft die Staatsanwaltschaft einer 58-Jährigen vor. Sie soll einer Kneipenbekanntschaft (63) ein Schlafmittel ins Glas getan haben, um ihn später in seiner Wohnung auszurauben. Die Angeklagte bestritt das, stellte stattdessen sich als Opfer dar.
Der 63-Jährige war am Morgen bekleidet in seinem Bett aufgewacht. In der Wohnung fand er jede Menge schmutziges Geschirr, Erbrochenes im Bad, Blutspuren überall. Er war nicht verletzt, vermisste aber seine Armbanduhr im Wert von 8000 Euro, 100 Euro Bargeld, eine teure Sonnenbrille. Weil auch Handy und Schlüssel fehlten, die Wohnungstür verschlossen war, stieg er über die Feuertreppe, um zur Polizei zu gehen.
Dort berichtete er von einer blonden Frau, die er abends in seiner Kneipe kennengelernt, mit ihr Bier und Wodka mit Saft getrunken hatte. Dunkel erinnerte er sich an die Frage eines anderen Gastes: „Hast du Zitronenkerne da drin?“ Um Mitternacht seien sie zu ihm gefahren, er habe Kaffee gekocht. „Dann wurde ich plötzlich wahnsinnig müde, musste mich hinlegen.“
Die jetzt schwarzhaarige Angeklagte bestreitet, dem 63-Jährigen K.o.-Mittel gegeben zu haben. Sie habe auch nichts gestohlen. Als sie ihn am Morgen verließ, sei er „wach und munter“ gewesen. Sie sei mit ihm gegangen, weil er ihr 100 Euro für Sex geboten hatte. Leider sei dann ein weiterer Mann aus der Kneipe mitgekommen, sie habe mit beiden gleichzeitig Sex haben sollen, sich aber geweigert. Weil der 63-Jährige ihr einen Teil ihres Lohns verweigerte, habe sie sein Handy mitgenommen.
Das Gericht muss zahlreiche Zeugen vernehmen, der Prozess wird fortgesetzt.