Berlin. Am Ostermontag ist das Cannabisgesetz in Kraft getreten. Was genau gilt jetzt? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Bubatz legal: Der Bundesrat hat den Weg für eine teilweise Legalisierung von Cannabis in Deutschland freigemacht. Die Länderkammer ließ ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, mit dem Besitz und Anbau der Droge zum heutigen 1. April für Volljährige mit Vorgaben erlaubt werden. Was ist ab Ostermontag erlaubt? Und was (noch) nicht? Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Cannabis-Legalisierung.
Ist Cannabis jetzt legal?
Ja, unter bestimmten Umständen wird Cannabis legal. Erwachsene sollen ab dem 1. April straffrei bis zu 25 Gramm Cannabis für den eigenen Verbrauch besitzen dürfen. Erlaubt sein soll dann auch der eigene Anbau: Bis zu drei Hanfpflanzen, ebenfalls für den eigenen Konsum, wären dann legal. Wer möchte, soll zudem bald die Möglichkeit haben, in einer Anbauvereinigung Mitglied zu werden. Für 18- bis 21-Jährige sollen strengere Regeln gelten: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass an sie nur 30 Gramm pro Monat abgegeben werden dürfen. Außerdem gilt eine strengere Grenze für den THC-Gehalt.
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Wie viel darf man anbauen?
Volljährige Privatpersonen dürfen Cannabis zum Eigenkonsum anbauen. Dafür dürfen sie bis zu drei Pflanzen besitzen. Angebaut werden darf etwa in der eigenen Wohnung oder im Garten. Dabei sind allerdings einige Details zu beachten, etwa dürfen Pflanzen nicht für Kinder und Jugendliche zugänglich aufbewahrt werden.
Neben Privatpersonen soll der Anbau bald auch Anbauvereinigungen oder „Social Clubs“ möglich sein. An ihre bis zu 500 Mitglieder dürfen diese dann jeweils bis zu 50 Gramm im Monat abgeben. Die Gründung der Clubs soll ab dem 1. Juli dieses Jahres möglich sein.
Wo kann man Bubatz kaufen?
Der gewerbsmäßige Verkauf bleibt vorerst illegal, die Vereine sollen nicht kommerziell arbeiten. Perspektivisch könnte aber auch der Handel möglich werden, zumindest in engem Rahmen und regional begrenzt. Denn in einem zweiten Schritt soll nach den Plänen der Bundesregierung auch die gewerbliche Produktion und der gewerbliche Vertrieb von Cannabis zu Freizeitzwecken in Modellregionen getestet werden. Dafür ist aber ein eigenes Gesetzgebungsverfahren notwendig. Die ersten Kommunen haben schon Interesse bekundet, Cannabis-Modellregion werden zu wollen, die Details sind aber noch unklar.
Was ist die Wirkung von Cannabis?
Der Wirkstoff, der beim Konsum von Cannabis Rauschgefühle auslöst, ist Tetrahydrocannabinol, kurz THC. Der Stoff bindet an körpereigenen Cannabinoid-Rezeptoren und kann Hochgefühle, Euphorie und Entspannung auslösen. Doch die Droge wirkt auch als Stimmungsverstärker – bei negativen Emotionen ebenso wie bei positiven. Der Konsum kann auch Angst- und Panikgefühle auslösen, selbst eine Steigerung bis hin zur Paranoia ist möglich. Nicht auszuschließen sind auch eine Störung des Kurzzeitgedächtnisses und damit verbundene Filmrisse sowie Halluzinationen, Herzrasen, Übelkeit und Schwindel.
Bei langfristigem Konsum sind schwere psychische, physische und soziale Folgen möglich, etwa Psychosen und Schizophrenie. Wie Cannabis im Einzelfall wirkt, hängt unter anderem von der Art des Konsums, dem THC-Gehalt und der Stimmung der konsumierenden Person ab. Auch eine ist möglich. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betont deshalb, dass der Konsum gefährlich bleibe, auch wenn er legalisiert werde.
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Was spricht für eine Legalisierung?
In erster Linie der Misserfolg der bisherigen Linie im Umgang mit der Droge. Verbot und Strafverfolgung zum Trotz ist Cannabis als Freizeitdroge in den vergangenen Jahren immer beliebter geworden, es ist die am häufigsten konsumierte illegale Droge in Deutschland. Laut dem Epidemiologischen Suchtsurvey von 2021 griffen 8,8 Prozent aller Erwachsenen zwischen 18 bis 64 Jahren in den letzten zwölf Monaten mindestens einmal zum Joint oder einem anderen Cannabis-Produkt. Unter jungen Erwachsenen lag der Anteil bei 25 Prozent, 2010 waren es unter den 18- bis 25-Jährigen noch 12,7 Prozent. Sowohl Bundesgesundheitsminister Lauterbach als auch Justizminister Marco Buschmann (FDP) argumentieren deshalb, dass der bisherige Weg „gescheitert“ sei.
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Unterstützung erhielten sie in dieser Woche von einer Gruppe von Expertinnen, Experten und Fachverbänden, die sich in einem offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten für das Vorhaben aussprachen. Die Unterzeichnenden, darunter Strafrechtler und Sozialwissenschaftler, verwiesen unter anderem auf Erfahrungen aus anderen Ländern. Die würden nahelegen, dass „eine ausgewogene Teillegalisierung“ keine Erhöhung des Konsums zur Folge haben werde, insbesondere nicht in besonders zu schützenden Gruppen wie Jugendlichen. Die bisherig Kriminalisierung aber stigmatisiere Konsumierende.
Was spricht gegen eine Legalisierung?
Kritikerinnen und Kritiker fürchten, dass das Gesetz ungeeignet ist, die erklärten Ziele – unter anderem die Austrocknung des Schwarzmarkts – zu erreichen, und sogar Schaden anrichten könnte. Das Gesetz sei ein „Regelungsmonster, das kaum in der Praxis umzusetzen sein wird“, sagt Dirk Peglow, Vorsitzender des Bunds Deutscher Kriminalbeamter (BDK), unserer Redaktion. „Der Kleinhandel wird im Prinzip legalisiert, Dealer können bis 25 Gramm dabei haben.“ Es sei nicht möglich, dass die Polizei da unterscheiden könne zwischen legal angebautem Cannabis und illegalem. Der Schwarzmarkt werde so nicht eingedämmt, sondern eher gefördert, sagt Peglow. So hatten vor Kurzem auch die Innenminister der Bundesländer argumentiert, die durch das Gesetz eine Zunahme Organisierter Kriminalität befürchten. Peglows Fazit: „Dieses Gesetz muss gestoppt werden.“
Der Ansicht ist auch die CSU. Der Generalsekretär der bayrischen Partei, Martin Huber, sagte gegenüber dieser Redaktion, er halte die Cannabis-Legalisierung für einen großen Fehler. „Die Ampel gefährdet damit nicht nur die Gesundheit von Millionen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Justiz und Behörden warnen vor einem immensen Verwaltungsaufwand“, so Huber, der stattdessen Prävention und die konsequente Strafverfolgung von Dealern für nötig hält. „Ein Gesundheitsminister, der Drogen legalisiert, ist in seinem Job völlig falsch“, befand er.
Große Sorgen über die Folgen der Teillegalisierung äußern immer wieder auch medizinische Fachverbände. Vor allem Kinder- und Jugendmediziner fürchten negative Auswirkungen. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie etwa warnt vor „einer Gefährdung der psychischen Gesundheit“.
Wird es in Deutschland Coffeeshops geben?
„Lizenzierte Fachgeschäfte“ für die Abgabe von Cannabis waren einmal Teil der ersten Eckpunkte zum Thema Legalisierung, die Gesundheitsminister Lauterbach 2022 vorstellte, doch die ursprünglichen Pläne des Ministers auf diesem Gebiet wurden europäisch ausgebremst. Das Gesetz, das in dieser Woche beschlossen werden soll, sieht keine Coffeeshops vor.
Kiffen im Auto: Was gilt am Steuer?
Erst einmal ändert sich nichts: Bei wem der Cannabis-Wirkstoff THC nachgewiesen wird, auch wenn der Konsum Tage zurückliegt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. In der Rechtsprechung hat sich dafür der niedrige Wert von 1 Nanogramm THC je Milliliter Blut etabliert, ab dem Geldbußen, Punkte und Fahrverbot drohen. Nach dem Vorbild der 0,5-Promille-Marke für Alkohol soll aber auch ein Toleranz-Grenzwert für THC kommen. Eine Expertenkommission schlug 3,5 Nanogramm vor. Erst ist aber der Bundestag am Zug, ein Gesetz dafür zu beschließen, was noch dauern dürfte.
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