Düsseldorf. Seit 1. April ist der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland legal. Eine Karte zeigt, wo in Düsseldorf gekifft werden darf - und wo nicht.

  • Seit dem 1. April ist der Cannabiskonsum in Deutschland legal, zumindest innerhalb bestimmter Grenzwerte
  • In Sichtweite (100 Meter) von Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätzen gibt es dennoch Verbotszonen
  • Eine virtuelle Karte zeigt, wo diese Verbotszonen in Düsseldorf liegen

Seit Ostermontag (1. April 2024) ist in Deutschland das Kiffen und der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis bis auf Weiteres legal. Aus Unionkreisen wurde jedoch bereits verlautbart, dass das Ganze wieder rückgängig gemacht werde, sollten die Konservativen wieder an die Macht kommen. Auch NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) war not amused, dass seine Beamten sich ab 1. April um soche Themen wie die Durchsetzung von Verbotszonen und die Einhaltung von Eigenbedarfs-Grenzwerten kümmern müssten.

Hier liegen die Verbotszonen in der Landeshauptstadt – und hier nicht

Düsseldorfer Kiffer dürfte die Legalisierung indes freuen. Nimmt man die aktuellsten Bundeszahlen - 8,8 Prozent der 18- bis 64-Jährigen konsumierten im Jahr 2021 Cannabis - als Grundlage, müssten es um die 50.000 von ihnen geben. Doch wo werden diese über acht Prozent in Zukunft außerhalb ihrer eigenen vier Wände überhaupt rauchen dürfen? Eine Karte auf nrz.de zeigt, wo die Verbotszonen gemäß den gesetzlichen Vorgaben liegen werden.

Auch interessant

Zugegeben, die Karten sind keine offiziellen Quellen und auch nicht so ganz vollständig. So werden einige Spielplätze innerhalb öffentlicher Parks nicht erfasst und auch Fußgängerzonen wurden nicht berücksichtigt, wobei es in Düsseldorf ja gar nicht so viele Fußgängerzonen gibt. Ebenfalls nicht erfasst werden die Cannabis-Clubs, um die herum ein 100-Meter-Schutzgürtel entstehen soll. Dennoch taugen die Karten zu einer ersten Orientierung. Sie verdankt sich dem freien Projekt Open Street Map (OSM). Zu vergleichbaren bis gleichen Ergebnissen kommt übrigens die sogenannte Bubatzkarte.

Die Düsseldorfer Innenstadt als grüne Zone?

Am Worringer Platz darf den gesetzlichen Vorgaben nach gekifft werden. Wenige Meter weiter allerdings in Richtung Flingern greifen die Verbotszonen, wenigstens teilweise. Demnach darf auf der rechten Straßenseite in Richtung St. Elisabeth durchaus gekifft werden, während die linke Straßenseite unters Verdikt fallen dürfte. Solche Streitigkeiten werden auch in Zukunft für viel Kopfzerbrechen sorgen.

Das Cannabisgesetz in Düsseldorf

Ab 1. April wird Kiffen teilweise legal sein. Volljährige werden bis zu 50 Gramm Marihuana in ihren eigenen vier Wänden lagern dürfen, auf der Straße dürfen sie mit 25 Gramm unterwegs sein. Der private Anbau wird legal sein.

Wo kein Rauchverbot herrscht, dürfen dann auch Joints geraucht werden. Eine Ausnahme besteht allerdings „in Sichtweite“, also etwa 100m im Umkreis, von Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen, öffentlichen Spiel- und Sportplätzen. Zwischen 7 und 20 Uhr sollen außerdem Fußgängerzonen als Verbotszonen behandelt werden.

Eine zweite Säule des Gesetzes sieht kommunale Lieferketten und Cannabis-Clubs vor. Da Düsseldorf sich bereits als Modellstadt beworben hat, hat das Gesetz für die Stadt eine höhere Relevanz als für andere Kommunen.

Auf der Bolkerstraße in der Altstadt ist Kiffen seit diesem Montag zumindest teilweise erlaubt. Selbst vor dem Rathaus darf man sich mit einem Joint zu Jan-Wellem gesellen. Das Gleiche gilt für die Polizeiwache an der Heinrich-Heine-Allee: Dort dürften Cannabis-Konsumenten in Zukunft mit dem einen oder anderen Joint vorbeiziehen.

Ackerflächen im Norden laden zum Rauchen ein: Aschenbecher nicht vergessen

Zwischen Messe und Kaiserswerth können Kiffer das ganze Rheinufer vollqualmen, sollten aber portable Aschenbecher mitführen. Auch die Äcker rund um Wittlaer, Angermund und Co. dürften zum Rauchen einladen. Die Wälder östlich von Rath, Grafenberg und Gerresheim werden wenigstens in den Wintermonaten für Raucher offenstehen. Da zwischen 1. März und 31. Oktober in NRW-Wäldern aber sowieso ein generelles Rauchverbot gilt, wird sich das Rauchen von Joint, Bong etc. den Großteil des Jahres über erübrigen.

Wenige Verbotszonen gibt es im Zooviertel in Düsseltal, wo die Spielplatz-, Schul- und Kita-Dichte gering ist. Öffentliche Parks aber werden wohl kaum pauschal freigegeben werden, gerade der Zoopark mit seiner Jogging-Strecke könnte ja durchaus als öffentliche Sportstätte aufgefasst werden. In Flingern wird es knapp, da es hier viele Kitas gibt. Eine gute Nachricht für die kiffende Minderheit gibt es allerdings: Der in Szenekreisen legendäre Headshop White Rabbit könnte ganz knapp außerhalb der Verbotszone liegen.

Kein Kifferparadies in Garath

Eine schlechte Nachricht gibt es für Garather Konsumenten: Hier müssen sich Kiffer in Richtung Urdenbacher Kämpe auf den Weg machen. Da es in Naturschutzgebieten aber ein absolutes Feuer-Verbot gibt, wird man sich auch hier auf Vaporizer oder andere flammenfreie Alternativen beschränken. Kaum betroffen dürften das Industriegebiet zwischen Reisholz und Holthausen sein.

Ein Streitfall ist der Campus der Heinrich-Heine-Universität: Es sind zwar nicht viele, dennoch gibt es sie: Studierende unter 18. Vor einigen Jahren waren es 29 von 29.000. Da ließe sich sagen, die HHU sei ein Ort, an dem sich Jugendliche gewöhnlich aufhielten und müsse dementsprechend als Verbotszone behandelt werden. Aus Sicht der Universität aber ist die Sache gar nicht so kompliziert, ein Sprecher teilte auf NRZ-Anfrage mit, dass es sich beim Campus um öffentlichen Raum handele, die HHU werde sich den gesetzlichen Vorgaben entsprechend verhalten, durchsetzen aber müssten sie die Ordnungsbehörden. Klar sei, dass innerhalb der Uni-Räume weiterhin ein generelles Rauchverbot bestehen werde.

Die Arbeit geht jetzt erst los

Grundsätzlich aber gilt, dass auf die Stadtverwaltung jetzt eine Menge Arbeit zukommen wird. Insbesondere da das Cannabis-Gesetz neben der bloßen Legalisierung auch kommunale Lieferketten vorsehen wird. Die Stadt Düsseldorf wird sich als Modellregion für eine solche Lieferkette bewerben, wie Mirko Rohloff (FDP) und Sabrina Proschmann (SPD) mitteilen, auf deren Betreiben die Bewerbung zustande gekommen ist.

Die Gewerkschaft der Polizei ist indes unglücklich mit der Legalisierung. Der Düsseldorfer Ortsverbandsvorsitzende Holger Hoevel beklagte, dass es noch viel zu viele Unsicherheiten gebe, etwa im Straßenverkehr. Außerdem werde damit ein zusätzliches Aufgabenfeld geschaffen, um das sich die personell sowieso knapp besetzte Polizei ebenfalls zu kümmern habe. Zusätzlich wisse man, dass das Gehirn erst ab 25 ausgereift sei, welche Schäden hier angerichtet würden, sei überhaupt nicht absehbar.