Dinslaken. Vor dem Landgericht muss sich ein Ehepaar wegen Mordes an seiner dreijährigen Tochter verantworten. Das wird den Eltern vorgeworfen.
Die Eltern eines dreijährigen Mädchens müssen sich ab Donnerstag (4. April) in Duisburg vor dem Landgericht wegen Mordes verantworten. Um 8.30 Uhr beginnt vor der 5. Großen Strafkammer der erste Verhandlungstag. Bis zum 15. Mai sind sechs weitere Termine anberaumt.
Sechs Tage, nachdem das Mädchen von seinem Vater tot aufgefunden worden war, hatte sich der 40-Jährige bei der Polizei in Dinslaken gemeldet. Er berichtete davon, dass er seine Tochter in einem Keller des Mehrfamilienhauses an der Hünxer Straße tot aufgefunden habe. Dort war sie, so haben es die Ermittlungen der Polizei ergeben, möglicherweise als Erziehungsmaßnahme für ein paar Tage eingesperrt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ehepaar vor, das dreijährige Mädchen in der Zeit vom 25. September bis zum 1. Oktober in ein Kellerabteil gesperrt zu haben.
Konkrete Anhaltspunkte gegen die Mutter
Der Vater soll das Kind immer wieder mit Essen und Getränken versorgt haben. Noch am selben Tag, als er das Kind tot aufgefunden hat, habe er es mit Gewichten beschwert in Oberhausen in dem Rhein-Herne-Kanal versenkt.
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Nachdem sich der Vater bei der Polizei gemeldet hatte, Taucher die Leiche des Kindes aus dem Kanal geborgen hatten, rückte die Mutter des Mädchens in den Fokus der Ermittler. Die 40-Jährige, die insgesamt drei Kinder hat, wurde von der Stadt Dinslaken zunächst in einem Schutzhaus untergebracht. Dann wurde auch sie verhört und es verdichtete sich der Verdacht, dass sie gemeinsam mit ihrem Mann die Tat verübt hatte, beide für den Tod des Mädchens verantwortlich sind. Am 12. Oktober wurde die Frau von der Polizei festgenommen. Die Ermittlungen der Kripo hatten konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie gemeinschaftlich mit dem Vater des Mädchens das Kind vorsätzlich schwer misshandelt und am Ende getötet hat. Zunächst war sie nur als Zeugin vernommen worden. Und die Ermittlungen deuteten nicht auf Fahrlässigkeit, sondern auf einen geplanten, systematischen und gemeinschaftlichen Mord hin, sagte im Oktober ein Sprecher der Duisburger Polizei.
Gegen Mitarbeiter des Jugendamtes wurde ermittelt
Das getötete Mädchen hatte noch eine Zwillingsschwester und einen Bruder. Sie wurden, nachdem ihre Mutter verhaftet worden war, in eine Pflegefamilie gegeben. Die Familie war dem Dinslakener Jugendamt bekannt. Die Stadtverwaltung teilte mit, dass es eine Meldung gegeben habe, der die Mitarbeiter des Jugendamts sofort nachgegangen seien. Bei einem Besuch in der Wohnung der Familie habe es keine Anzeichen für eine akute Kindeswohlgefährdung gegeben. Die Staatsanwaltschaft hatte Ermittlungen gegen mehrere Mitarbeiter des Jugendamtes aufgenommen. Wie vor einigen Tagen mitgeteilt wurde, sind sie eingestellt worden.
Nach dem Auftakt am Donnerstag, 4. April, wird der Prozess am Landgericht Duisburg am Dienstag, 16. April, fortgesetzt. Einen Monat später, am 15. Mai, könnte das Urteil gesprochen werden. Bis dahin werden vielleicht auch noch im Raum stehende Fragen beantwortet. Was haben zum Beispiel die Bewohner des Mehrfamilienhauses mitbekommen?