Voerde. In Voerde gibt es eine letzte Straßensanierung, bei deren Finanzierung noch die Anlieger herangezogen werden. Was ein Stichtag damit zu tun hat.

Unerfreuliche, aber lange zu erwartende Post haben Anlieger der Dinslakener Straße Ende vergangenen Jahres erhalten: Die Stadt verschickte im November 2023 die „Heranziehungsbescheide mit Zahlungsaufforderung“ für eine Maßnahme, die bereits etliche Jahre zurückliegt. Die Rede ist von der Sanierung der Dinslakener Straße (K17) auf dem Abschnitt zwischen der Rahmstraße und der Steinstraße, die mit der Fertigstellung des dortigen Kreisverkehrs im Dezember 2019 nach 15 Monaten Bauzeit endete. Es handelte sich um eine gemeinsame Maßnahme des Kreises Wesel und der Stadt Voerde. Die Kreuzung K17/Rahmstraße wurde in der Regie von Straßen.NRW umgebaut.

Die anzuwendende Rechtslage bestimmt sich allein nach dem Datum des Baubeschlusses, der Zeitpunkt der Fertigstellung spielt keine Rolle.
Miriam Lütjann - Pressesprecherin der Stadt Voerde, zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen.

Die Erneuerung der Dinslakener Straße ist auf Voerder Stadtgebiet die letzte Straßenbaumaßnahme, die noch klassisch nach Paragraph 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) abgerechnet werden müsse. Eine Fördermöglichkeit gebe es hier nicht, erläutert Stadtpressesprecherin Miriam Lütjann auf Anfrage der NRZ. Das heißt: Die betroffenen Anwohner müssen Straßenbaubeiträge zahlen. In ihrem Fall greift die von der schwarz-grünen Landesregierung beschlossene Abschaffung dieser Abgabe nicht mehr. Dies gilt für alle Straßenerneuerungsmaßnahmen, zu denen der Baubeschluss vor dem 1. Januar 2018 getroffen wurde, wie Lütjann weiter ausführt. Bei der Dinslakener Straße war dies vor dem genannten Stichtag. „Die anzuwendende Rechtslage bestimmt sich allein nach dem Datum des Baubeschlusses, der Zeitpunkt der Fertigstellung spielt keine Rolle“, sagt Lütjann.

Maßnahmen, für die der Baubeschluss ab dem 1. Januar 2024 gefasst werde, unterlägen „dem künftigen Beitragserhebungsverbot“. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. „Es müssen keine Beitragsbescheide verschickt werden, die Beitragsausfälle der Kommunen erstattet das Land“, erklärt die Stadtpressesprecherin. Dies betreffe alle Straßenbaubeitragsmaßnahmen, „für die künftig der Baubeschluss gefasst wird“.

Darüber hinaus gibt es eine Übergangsregelung für all jene Fälle, die weder unter das Beitragserhebungsverbot noch unter die klassische Abrechnung der Straßenbaubeiträge fallen. Maßnahmen, für die der Baubeschluss zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2023 gefasst worden ist, „können zu 100 Prozent gefördert werden“, erläutert Lütjann. Sie weist darauf hin, dass hier auch noch Heranziehungsbescheide verschickt werden müssten. Die aber enthielten – mit Hinweis auf die erfolgte Förderung – keine Zahlungsaufforderung. Unter diese Regelung fallen die noch anstehenden Maßnahmen Alte Hünxer Straße, Bahnhofstraße (Frankfurter Straße bis Grutkamp), Grenzweg und Birkenweg. Gleiches gilt für die Straße An der Schule, wo die Stadt im November 2023 in Vorbereitung der Arbeiten Rodungen entlang des Schulgeländes vornehmen ließ, und den Föhrenweg. Letzterer sei fertig und werde voraussichtlich in diesem Frühjahr abgerechnet. Der Förderbescheid liege bereits vor, erklärt Lütjann.

Anlieger müssen mitunter sehr tief in die Tasche greifen

Die Stadtsprecherin nennt ein Beispiel: Liegt der verteilungsfähige Aufwand einer Straßenbaumaßnahme bei 500.000 Euro und die Gesamtsumme der Anteile aller Anliegergrundstücke bei 100.000, ergibt sich daraus ein Wert von fünf Euro pro Anteil. Hat ein Grundstück 250 Anteile, läge der Straßenbaubeitrag in diesem Fall bei 1250 Euro. Je größer die Fläche ist und je mehr Vollgeschosse das darauf stehende Gebäude hat, desto teurer wird es. Das zeigt eine Vergleichstabelle, in der die Stadt für „exemplarische Grundstücksgrößen von Wohngrundstücken“ die sich daraus ergebenden gerundeten Straßenbaubeiträge aufzeigt: Da werden etwa bei 500 Quadratmetern und zwei Vollgeschossen 1900 Euro an Straßenbaubeiträgen fällig. Mit Verdopplung der Grundstücksgröße liegt die Abgabe bei 3800 Euro, bei nur einem Vollgeschoss sind es hier 3000 Euro.

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