Dinslaken. Das GEG tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und legt energetische Anforderungen an Heizungen fest. Wann eine Heizung ausgetauscht werden muss.

In einigen Tagen tritt das neue Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) in Kraft. In den vergangenen Wochen und Monaten wurden die damit verbundenen Neuregelungen, die die energetischen Anforderungen an Heizungen festlegen, kontrovers diskutiert. Bei vielen Immobilienbesitzern und Verbrauchern sorgen sie für offene Fragen. Die Verbraucherzentrale hat zusammengestellt, worauf bei bestehender Heiztechnik oder einem anstehenden Heizungstausch ab 2024 zu achten ist.

Diese Energieträger lässt der Gesetzgeber gelten

Wenn das Gesetz mit dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt, müssen neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Als erneuerbare Energien lässt das GEG Strom aus Photovoltaik, Wärme aus Biogas, Bioöl, Holzpellets und Solarthermie zu. Ebenso zählt Umweltwärme dazu, die Wärmepumpen zum Heizen nutzen (aus Luft, Erde oder Wasser), oder sogenannter grüner Wasserstoff, der mit erneuerbaren Energien aus Wasser hergestellt wird.

Müssen Heizungen ab 2024 ausgetauscht werden?

Das gilt laut GEG für vorhandene Heizungen: Sie müssen nur dann ausgetauscht werden, wenn sie mit der mittlerweile veralteten Konstant-Temperatur-Technik laufen, Öl- oder Gasheizungen sind und seit mindestens 30 Jahren betrieben werden. Diese Einzelfälle kommen, wie die Verbraucherzentrale mitteilt, in der Praxis allerdings so gut wie nicht vor.

Wärmeplanung und Fernwärme

In den nächsten Jahren müssen die Kommunen eine Wärmeplanung erstellen, soll die Fernwärme ausgebaut werden. Welchen Einfluss hat diese Absicht auf den Heizungstausch? Kann man bis dahin warten? Laut Verbraucherzentrale kann man warten, wenn die Heizung nicht zwingend ausgetauscht werden muss. Vorhandene Gas- oder Ölheizungen könnten nach aktuellem Stand unverändert bis zum Jahr 2045 betrieben werden.

Wärmepumpe als neue Heizung

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Für viele Immobilienbesitzer stellt eine Wärmepumpe eine Alternative dar. Denn wie die Verbraucherzentrale mitteilt, würden sie mit einer elektrisch betriebenen Wärmpumpe den Anforderungen des GEG direkt gerecht werden. Allerdings werden private Haushalte nicht dazu gezwungen, ihre laufende Heizung zu ersetzen. Meist ist es sinnvoll, vor dem Einbau einer neuen Heizung zu prüfen, ob das Gebäude energetisch dafür bereit ist. Als erster Schritt ist nicht selten eine Dämmung sinnvoller. Sie kostet üblicherweise weniger als manche neue Heizung, hält länger als diese und spart langfristig Energiekosten ein. Bietet die Gebäudehülle energetisch die richtigen Voraussetzungen, ist der Betrieb einer Wärmepumpe eine sinnvolle Lösung.

Häuser mit Etagenheizungen

Nicht nur Besitzer eines Einfamilienhauses sollten sich mit den Regeln des GEG befassen. Auch die Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, die in den Wohnungen Etagenheizungen installiert haben. Hier stellt sich die Frage, wie sie die Anforderungen des GEG erfüllen können. Dazu die Verbraucherzentrale: Ist der Austausch von Etagenheizungen in einem Gebäude geplant, müssen diese in Zukunft auch die Gesetzesanforderungen erfüllen. Dies kann pro Wohneinheit eine kleine Wärmpumpe sein oder eine Gasetagenheizung, die mit Biogas betrieben wird. Die Eigentümer können sich aber auch dafür entscheiden, langfristig eine Zentralheizung im Gebäude zu betreiben. Für diese Entscheidung hätten sie laut Gesetz fünf Jahre Zeit, für die Inbetriebnahme der Zentralheizung noch weitere acht Jahre.