Dinslaken. Im nächsten Jahr gibt es in Dinslaken vier verkaufsoffene Sonntage. Die Stadtverwaltung hatte ursprünglich fünf Termine vorgeschlagen.

Im Dezember 2020 wird es einen verkaufsoffenen Sonntag geben. Es wird aber kein After-Christmas-Shopping sein. Der Rat hat den Termin nach dem Weihnachtsfest, den ein Teil der Einzelhändler in der Innenstadt favorisierte, mehrheitlich abgelehnt. Dafür haben die Händler die Möglichkeit, am dritten Adventssonntag ihre Geschäfte von 13 bis 18 Uhr zu öffnen.

Verwaltung hat fünf Termine vorgeschlagen

Fünf Termine hatte die Verwaltung in ihrer Vorlage aufgelistet: 5. April, 17. Mai, 30. August, 4. Oktober und 27. Dezember. Über jeden Termin wurde auf Antrag der CDU-Fraktion einzeln abgestimmt. Fraktionschef Heinz Wansing betonte, dass bei der Abstimmung für seine Fraktion das „freie Gewissen“ gelte. Horst Miltenberger erklärte in einer Stellungnahme, dass er darüber überrascht war, wie emotional über das geplante After-Christmas-Shopping diskutiert worden war.

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Der CDU-Stadtrat verwies auf die Konkurrenzsituation mit anderen Städten, ein verkaufsoffener Sonntag biete die Möglichkeit, den Dinslakener Handel ins Gespräch zu bringen. Als 2015 die Geschäfte am Sonntag nach Weihnachten geöffnet waren, sei es der umsatzstärkste Tag gewesen, so Miltenberger. Kein Einzelhändler sei gezwungen, sein Geschäft zu öffnen. Aber ein verkaufsoffener Sonntag biete die Chance, Dinslaken als Einkaufsstandort zu etablieren. Besser wäre es aber, so Miltenberger, wenn die Politik die Leitplanken vorgeben und die Händler selber die Termine festlegen würden.

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Für die SPD-Fraktion erklärte Ronny Schneider, dass man gegen den Termin im Oktober und gegen das After-Christmas-Shopping sei. Um den Händlern im Dezember einen verkaufsoffenen Sonntag zu ermöglichen, schlug er den dritten Adventssonntag vor. Generell gegen verkaufsoffene Sonntage sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und die Linken. Mehrheitlich stimmte der Rat dafür, dass es im nächsten Jahr vier verkaufsoffene Sonntage geben wird: am 5. April, am 17. Mai, am 30. August und am 13. Dezember.

Rat lehnt Antrag zum Freibad Hiesfeld ab

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Das Kapitel Freibad in Hiesfeld ist mit der Ratssitzung wohl endgültig geschlossen, auch wenn noch eine Klage anhängig ist. Die Verwaltung hatte sich bereits deutlich gegen ein Bürgerbad ausgesprochen. Die Mehrheit im Rat stimmte gegen den gemeinsamen Antrag von UBV, Bündnis 90/Die Grünen, die Linke sowie dem FDP-Stadtverband, das Gelände dem Freibadverein zu überlassen, um dort den Versuch zu unternehmen das Schwimmbad als Bürgerbad zu betreiben.

77.000 Euro wurden für die Fliehburg freigegeben

Eine Veränderung gab es beim Beschluss zur Sanierung von Gebäuden auf dem Gelände der Flüchtlingsunterkunft Fliehburg. Die Verwaltung wollte für rund eine Million Euro Gebäude sanieren und renovieren. In den Fachausschüssen wurde dieser Vorschlag schon relativiert. Auch im Rat hieß es, dass die 279 Plätze, die zurzeit frei sind, als Puffer ausreichen würden. Deshalb sei es nicht notwendig, so viel Geld auszugeben.

Der Rat beschloss, den Veranstaltungsraum (Haus 7) der Flüchtlingsunterkunft Fliehburg im nächsten Jahr zu sanieren.
Der Rat beschloss, den Veranstaltungsraum (Haus 7) der Flüchtlingsunterkunft Fliehburg im nächsten Jahr zu sanieren. © Hans Blossey

Schäden und Mängel werden aber in einigen Häusern beseitigt. Dafür hat der Rat nach einem Vorschlag der SPD 77.000 Euro freigegeben. Damit soll das Flachdach des Gebäudes 7 (Veranstaltungsraum) saniert und die beschädigten Bauteile in den Holzhäusern 21a, 13 und 21 zurückgebaut werden. Beschlossen wurde auch, dass die weiteren baulichen Maßnahmen mit einem Sperrvermerk für jedes Haus versehen werden sollen. Der Hauptausschuss kann, je nach Haushaltslage und nach der Notwendigkeit im Zeitraum bis 2025 die Sperrvermerke aufheben.

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Vorrang haben sollte das denkmalgeschützte Gebäude 5 und der noch fehlende Innenausbau im Gebäude 22. Nach Aufhebung des Sperrvermerks könnten die baulichen Maßnahmen an den zehn restlichen denkmalgeschützten Häusern durchgeführt werden.

Zudem erhält die Verwaltung den Auftrag, Regressansprüche gegen den am Bau der Holzhäuser beteiligten Firmen und gegen die Bauherrenleitung zu prüfen und gegebenenfalls einzufordern, ehe im Laufe des Jahres 2020 die Gewährleistung erlischt. Bei drei Gebäuden sind Feuchtigkeitsschäden aufgetreten. Der SPD-Antrag wurde mehrheitlich angenommen. Sechs Ratsmitglieder stimmten mit Nein.