An Rhein und Ruhr. Immer wieder sorgen Bombenfunde und -entschärfungen für die Evakuierung ganzer Stadtviertel in NRW. Worauf Betroffene achten sollten.

Über 4.000 Anwohnerinnen und Anwohnern in Oberhausen-Sterkrade steht am Dienstag, 20. Februar, ein Tag voller Bangen und Warten bevor – und der Stadt selbst womöglich einer der größten Kampfmittel-Einsätze seit Jahren. Schuld ist ein Gegenstand in der Größe einer Badewanne, der vielleicht völlig ungefährlich oder eine zentnerschwere Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg sein könnte. Sollte Letzteres der Fall sein, müssen Tausende ihre Wohnungen verlassen, das Krankenhaus St. Clemens müsste geräumt werden.

Was in Oberhausen geplant ist

Noch ist gar nicht gesichert, ob es sich bei dem Fund in Oberhausen überhaupt um eine Fliegerbombe handelt. Daher beginnen am Dienstag, 20. Februar, zunächst am Morgen Sondierungsarbeiten. Dabei soll Klarheit geschaffen werden, ob tatsächlich eine Bombe entschärft werden muss. Dies soll bis zwischen 10 und 11 Uhr geschehen sein. Sollte es sich, wie befürchtet, um eine Bombe handeln, werden daraufhin die Anwohner informiert. Diese müssen das betroffene Gebiet bis um 17 Uhr verlassen. Dann soll die Entschärfung beginnen.

Es werden mit Auswirkungen auf den ÖPNV gerechnet. Außerdem wird für Betroffene, die nicht anderweitig unterkommen, eine Betreuungsmöglichkeit in der Gesamtschule Osterfeld, Heinestraße 22, 46117 Oberhausen eingerichtet. Bei Fragen steht am 19. und 20. Februar die Bürgerhotline unter der Telefonnummer 0208/825-1 zwischen 7 und 17 Uhr zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Stadt.

Lesen Sie dazu:Bombe in Oberhausen: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Die wichtigsten Aspekte, die Betroffene im Falle einer Evakuierung beachten sollten, hat die NRZ-Redaktion beim nordrhein-westfälischen Innenministerium erfragt und zusammengefasst:

Bombenentschärfungen: So bleiben Sie auf dem neuesten Stand

„In der Regel erfolgt die Information der Bevölkerung über die Medien und die Homepage der Kommune“, so eine Sprecherin des NRW-Innenministeriums. Weitere mögliche Kanäle seien darüber hinaus auch über offizielle Auftritte der entsprechenden Aufgabenträger, also zum Beispiel der lokalen Behörden, in den sozialen Medien.

„Gerne wird von Kommunen auch die Warn-App NINA zur Information der Bevölkerung genutzt“, fügt sie an und betont: „Entscheidend ist, dass die Bevölkerung die Informationen ausschließlich aus vertrauenswürdigen Quellen bezieht, um Falschinformationen zu vermeiden.“

Eine Zehn-Zentner-Fliegerbombe, die im August 2023 in Düsseldorf entschärft werden konnte.
Eine Zehn-Zentner-Fliegerbombe, die im August 2023 in Düsseldorf entschärft werden konnte. © dpa | Christoph Reichwein

Weltkriegsbomben: Das sollten Betroffene bei Evakuierung mitnehmen

Auch wenn das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf seiner Internetseite ein allgemeines Notfallgepäck beschreibt, gibt es einige wichtige Aspekte, die zu beachten sind. So könne die Tageszeit der Evakuierung, die Jahreszeit und persönliche Bedürfnissen hier eine Rolle spielen.

„Man sollte sich darauf einstellen, dass die eigene Wohnung über einen längeren Zeitraum nicht betreten werden darf. Deshalb sollten alle Dinge mitgenommen werden, die für diesen Zeitraum wichtig bzw. lebenswichtig sind“, erklärt die Ministeriums-Sprecherin. Es sei ebenso wichtig zu beachten, wo man für die Dauer der Evakuierung unterkommt. Wer die Zeit bei Freunden oder Verwandten verbringt, hat andere Möglichkeiten, als diejenigen, die auf eine extra eingerichtete Notunterkunft zurückgreifen müssen.

Unbedingt dabeihaben sollten Betroffene:

  • Wichtige persönliche Dokumente wie einen Personalausweis oder Reisepass
  • Geldkarte oder Bargeld
  • Medizinische Dokumente
  • Wichtige Medikamente
  • Spezialverpflegung, z.B. bei Lebensmittel-Unverträglichkeiten
  • Ein Handy oder Smartphone mit Ladegerät
  • Bei kleinen Kindern: Wickel-Utensilien, Babynahrung und Hygieneartikel

Das lange Warten: Welche Regeln gelten während der Evakuierung?

Leider ist es im Vorhinein nur schwer abschätzbar, wie lange eine Evakuierung andauert. Zwar gibt es meist Zeitpläne, nach denen Kampfmittelräumdienst und Ordnungskräfte arbeiten. Jedoch können sich diese auch immer ändern, da die Einsatzkräfte sorgfältig arbeiteten und auch immer lokale oder sich verändernde Umstände beachten müssen, heißt es aus dem NRW-Innenministerium. Es gelte also, den Anweisungen der Verantwortlichen vor Ort folge zu leisten.

Bombenentschärfungsarbeiten sorgen teils dafür, dass ganze Innenstädte evakuiert werden müssen. Hier sorgen dann Ordnungskräfte dafür, dass alle Anwohner in Sicherheit sind. (Archivbild)
Bombenentschärfungsarbeiten sorgen teils dafür, dass ganze Innenstädte evakuiert werden müssen. Hier sorgen dann Ordnungskräfte dafür, dass alle Anwohner in Sicherheit sind. (Archivbild) © Fabian Strauch / FUNKE Foto Services | Fabian Strauch

Vonseiten des Ministeriums wird außerdem betont: „Die Betretungsverbote sind dringend zu beachten und wenn möglich, die gesperrten Bereiche weiträumig zu umfahren.“ Diese gelten, bis sie offiziell durch die Behörden aufgehoben werden. In diesem Fall können die Evakuierten in ihre Häuser und Wohnungen zurückkehren.

Fliegerbomben: Was tun, wenn eine Entschärfung fehlschlägt?

Dieser schlimmste, wenn auch glücklicherweise nur selten eintretende Fall soll an dieser Stelle auch erwähnt sein. Denn „selten“ bedeutet leider nicht „nie“, wie Kampfmitteleinsätze in Kiel und Dresden aus den letzten Jahren zeigten. Aber auch „erfolgreiche“ kontrollierte Sprengungen können Folgen für Anwohner haben, wie ein Fall aus dem April vergangenen Jahres in Essen anschaulich demonstrierte.

Vonseiten des NRW-Innenministeriums heißt es dazu, dass die Auswirkungen einer schief gegangener Entschärfung oder Sprengung im Vorfeld nicht vollumfänglich abschätzbar seien. „Generell sollte man sich darauf einstellen, dass eine Rückkehr in die Wohnung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann“, so die Ministeriums-Sprecherin.

Dabei sei es zwingend, den Anweisungen der Ordnungskräfte Folge zu leisten. Denn auch wenn der Wunsch nach der Rückkehr in die Wohnung verständlich ist, könne eine eigenständige Rückkehr in einen nicht freigegebenen Bereich lebensgefährlich sein.